Auf einen Blick
So vergibt die Uni ihre Studienplätze
Neben der Abiturbestenquote (ABQAbiturbestenquote – 30 % der Plätze gehen an die besten Abiturienten je Bundesland, 30 %) vergibt die Universität ihre Plätze über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQZusätzliche Eignungsquote – 10 % der Plätze, vergeben nach Kriterien wie PhaST, Ausbildung oder Dienst (ohne Abiturnote), 10 %) und das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdHAuswahlverfahren der Hochschulen – 60 % der Plätze, jede Uni gewichtet Abitur, PhaST & Co. selbst, 60 %). Diese Kriterien zählen dabei:
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQZusätzliche Eignungsquote – 10 % der Plätze, vergeben nach Kriterien wie PhaST, Ausbildung oder Dienst (ohne Abiturnote))
- Studieneignungstest (PhaST)60 Punkte
- Abgeschlossene Berufsausbildung40 Punkte
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdHAuswahlverfahren der Hochschulen – 60 % der Plätze, jede Uni gewichtet Abitur, PhaST & Co. selbst)
- Abiturnote (HZB)55 Punkte
- Studieneignungstest (PhaST)40 Punkte
- Abgeschlossene Berufsausbildung5 Punkte
Quelle: Stiftung für Hochschulzulassung · Stand: WiSe 2026/27. Kriterien können sich semesterweise ändern.
Auswahlgrenzen der letzten Jahre
So viel brauchte der letzte zugelassene Bewerber. In der Abiturbestenquote (ABQ) steht die Abiturnote der besten und der schlechtesten der 16 Landeslisten, dahinter die Punkte von hochschulstart (300 Punkte entsprechen der Note 4,0: dann wurden in dieser Landesliste alle zugelassen). In ZEQ und AdH sind maximal 100 Punkte erreichbar; eine Grenze von 0,0 Punkten heißt ebenfalls, dass alle zugelassen wurden.
| Semester | ABQAbiturbestenquote – 30 % der Plätze gehen an die besten Abiturienten je Bundesland | ZEQZusätzliche Eignungsquote – 10 % der Plätze, vergeben nach Kriterien wie PhaST, Ausbildung oder Dienst (ohne Abiturnote) | AdHAuswahlverfahren der Hochschulen – 60 % der Plätze, jede Uni gewichtet Abitur, PhaST & Co. selbst |
|---|---|---|---|
| WiSe 26/27 | 3,2–4,0 (300–433 Punkte) | 0,0 Punkte (alle zugelassen) | 0,0 Punkte (alle zugelassen) |
| WiSe 25/26 | 2,3–4,0 (300–600 Punkte) | 0,0 Punkte (alle zugelassen) | 16,4 Punkte |
| WiSe 24/25 | 1,8–2,3 (591–685 Punkte) | 0,0 Punkte (alle zugelassen) | 22,7 Punkte |
| WiSe 23/24 | 1,6–2,0 (644–732 Punkte) | 0,0 Punkte (alle zugelassen) | 24,8 Punkte |
| WiSe 22/23 | 1,6–2,0 (644–721 Punkte) | 0,0 Punkte (alle zugelassen) | 24,8 Punkte |
| WiSe 21/22 | 1,6–2,2 (607–725 Punkte) | 37,9 Punkte | 37,5 Punkte |
Frühere Semester anzeigen
| WiSe 20/21 | 1,6–2,3 (591–722 Punkte) | 39,3 Punkte | 39,2 Punkte |
Quelle: Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) · Grenzwerte = Punktzahl des letzten zugelassenen Bewerbers.
Pharmazie in Regensburg beginnst Du nur zum Wintersemester, koordiniert wird der Studiengang von der Fakultät für Chemie und Pharmazie. Mit 146 Plätzen im Wintersemester 2026/27 ist Regensburg nach Halle der zweitgrößte Standort in Deutschland. Plätze, die nach dem zentralen Verfahren frei bleiben, verlost die Universität; den Antrag stellst Du vom 1. bis 10. Oktober.
Famulatur, Wahlpflichtpraktikum, Praktisches Jahr
Das viersemestrige Grundstudium schließt eine achtwöchige Famulatur ein, die Du laut Uni nicht schon vor Studienbeginn ableisten kannst. Im Hauptstudium kommt ein Wahlpflichtpraktikum in einem Arbeitskreis der Universität dazu, mit dem Du einen eigenen Schwerpunkt setzt. Das Praktische Jahr findet nach dem zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung außerhalb der Universität statt, in Apotheken, Krankenhäusern oder der pharmazeutischen Industrie. Erst nach allen drei Prüfungsabschnitten beantragst Du die Approbation.
Hochschulzulassungssatzung und bayerisches Recht
Das Auswahlverfahren der Hochschule regelt die Hochschulzulassungssatzung vom 16.07.2020, zuletzt geändert am 17.11.2025. Für Pharmazie führt Regensburg es nur im Wintersemester durch. Die Eignungsquote steht dagegen im Gesetz: Nach Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes zählt dort eine abgeschlossene Berufsausbildung mit 40 Prozent.
Regensburg hat für das Auswahlverfahren der Hochschule eine eigene Berufsliste (Anlage 1 der Satzung), für die Eignungsquote gilt Anlage 5 der bayerischen Hochschulzulassungsverordnung. Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA), Chemisch-technischer Assistent, Chemielaborant und Pharmakant stehen auf beiden Listen, die Regensburger Liste enthält auch die neuen Medizinischen Technologen. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) fehlen. Die Ausbildungspunkte gibt es je Vergabeverfahren nur einmal.
Für den PhaST verweist die Satzung auf die Tübinger Pharmazie-Satzung vom 10.03.2022 in der jeweils geltenden Fassung, für die Gebühr auf die Tübinger Gebührensatzung vom 12.03.2020. Damit gilt auch die Tübinger Regel, nach der nur Deutsche und Deutschen Gleichgestellte zum Test zugelassen werden. Mehr zur Vorbereitung auf den PhaST.
Losverfahren nach § 6
Restplätze vergibt die Universität nach § 6 der Satzung durch das Los. Teilnehmen kann nur, wer online über die Bewerberplattform der Uni einen Losantrag stellt, für das Wintersemester frühestens am 1. Oktober und spätestens am 10. Oktober. Die Satzung nennt diese Fristen ausdrücklich Ausschlussfristen. Für das Sommersemester sieht sie den 1. bis 10. April vor, Pharmazie beginnt in Regensburg aber nur zum Wintersemester.
Regensburg als Studienort
Regensburg liegt an Donau, Naab und Regen. Die Universität ist eine Campus-Uni, alle Fakultäten und Bibliotheken liegen an einem Ort.
Quellen dieser Seite
- Auswahlgrenzen Pharmazie WiSe 2026/27, Stand Ende Koordinierungsphase · Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) · abgerufen am 19.10.2026
- Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), Kriterien SoSe 2027 · Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) · abgerufen am 19.10.2026
- Studiengangsseite Pharmazie (Staatsexamen), Universität Regensburg · Universität Regensburg · abgerufen am 19.10.2026
- Studienangebot Pharmazie, Fakultät für Chemie und Pharmazie · Universität Regensburg · abgerufen am 19.10.2026
- Hochschulzulassungssatzung vom 16.07.2020, zuletzt geändert am 17.11.2025 (konsolidierte Fassung) · Universität Regensburg · abgerufen am 19.10.2026
- Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG), Art. 8 · Freistaat Bayern · abgerufen am 19.10.2026
- Bayerische Hochschulzulassungsverordnung (HZV), Anlage 5 Nr. 4 · Freistaat Bayern · abgerufen am 19.10.2026
- Studieren in Regensburg · Universität Regensburg · abgerufen am 23.10.2026
- Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), Kriterien WiSe 2026/27 · Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) · abgerufen am 19.10.2026
- Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ), Kriterien WiSe 2026/27 · Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) · abgerufen am 19.10.2026
Daten geprüft am 19.10.2026.



