Pharmazie in Österreich: Wien, Graz, Innsbruck für Deutsche
Fakten geprüft am 30.10.2026

In Österreich kannst Du Pharmazie auf Deutsch an den Universitäten Wien, Graz und Innsbruck studieren, ohne Quote für Österreicher. Wien hat 441 Plätze, Graz 160, Innsbruck 278; in Innsbruck gab es in den Studienjahren 2024/25 bis 2026/27 gar kein Aufnahmeverfahren. Der Weg dauert aber länger als in Deutschland: Bachelor, Master und ein einjähriges Aspirantenjahr mit Prüfung. Erst das danach verliehene Staatliche Apothekerdiplom wird in Deutschland automatisch anerkannt, der Master allein nicht. Stand: 19.10.2026.
Die drei Standorte
| Universität Wien | Universität Graz | Universität Innsbruck | |
|---|---|---|---|
| Bachelor | Pharmazie, 180 ECTS, 6 Semester | Pharmazeutische Wissenschaften, 180 ECTS, 6 Semester | Pharmazie, 180 ECTS, 6 Semester |
| Master | Pharmazie, 120 ECTS, 4 Semester, Mag. pharm. | Pharmazie, 120 ECTS, 4 Semester, Mag. pharm. | Pharmazie, 120 ECTS, 4 Semester, Mag. pharm. |
| Studienplätze Bachelor | 441 | 160 | 278 |
| Aufnahmeverfahren | Online-Self-Assessment und Test, 2026 am 09.07.; 936 Registrierte | Online-Self-Assessment, Test nur bei mehr Registrierten als Plätzen; 2026 Test am 09.07., alle Plätze vergeben | 2024/25, 2025/26 und 2026/27 jeweils ausgesetzt |
| Kostenbeitrag Verfahren | 50 € | 50 € | höchstens 100 € laut Verordnung |
| Termine 2027 | noch nicht veröffentlicht | Infos ab Ende Februar 2027 | Entscheidung über 2027/28 noch nicht veröffentlicht |
Die Unterrichtssprache ist Deutsch, in Wien sind einzelne Testteile auf Englisch. Wie der Wiener Test aufgebaut ist und wie viele Bewerber es gibt, steht in Aufnahmetest Pharmazie Wien.
Keine Quote für Österreicher
In der Humanmedizin reserviert Österreich 75 Prozent der Plätze für Bewerber mit österreichischem Reifezeugnis. Für Pharmazie gibt es das nicht: § 71c des Universitätsgesetzes sieht die Quote nur in Humanmedizin und im Masterstudium Psychotherapie vor. Für Pharmazie legt § 71b UG österreichweit bis zu 1.370 Studienplätze für Anfänger pro Studienjahr fest, ohne Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit. Mit deutschem Abitur bewirbst Du Dich also zu denselben Bedingungen wie Österreicher. Wie die Quote in der Humanmedizin funktioniert, erklärt der Beitrag Studium in Österreich als Deutscher.
Achtung, Befristung. Die §§ 71a bis 71d UG treten mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft (§ 143 Abs. 42 UG). Das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2027/28 ist damit noch gedeckt, Graz hat seine Verordnung ausdrücklich bis 2027/28 erlassen. Für 2028/29 gibt es nach heutigem Stand keine gesetzliche Grundlage für Aufnahmeverfahren in Pharmazie, eine Nachfolgeregelung ist noch nicht beschlossen. Die laufende Änderung des Universitätsgesetzes (Begutachtung bis 22.10.2026) ändert daran nichts. Bis Dezember 2026 muss das Ministerium dem Nationalrat einen Bericht über die Zugangsregeln vorlegen.
Was es kostet
Als EU-Bürger zahlst Du in Österreich keinen Studienbeitrag, solange Du die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitest. Danach sind es 363,36 Euro pro Semester (§ 91 UG). Im Bachelor zahlst Du an der Uni Wien also ab dem neunten Semester, im Master ab dem siebten. Dazu kommt der ÖH-Beitrag der Studierendenvertretung, in Wien 26,20 Euro pro Semester, sowie einmalig der Kostenbeitrag für das Aufnahmeverfahren.
Das Aspirantenjahr nach dem Master ist bezahlt: Nach der Gehaltstabelle der Apothekerkammer bekommen Aspiranten im Volldienst 2026 monatlich 2.104 Euro brutto, dazu zahlt der Betrieb eine Ausgleichszulage von 978,60 Euro, diese 14-mal im Jahr.
Das Aspirantenjahr
Nach dem Master ist das Studium in Österreich fertig, die Ausbildung zum Apotheker noch nicht. Wer die allgemeine Berechtigung zur Berufsausübung will, muss nach § 3a des österreichischen Apothekengesetzes ein Jahr fachliche Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke absolvieren und die Prüfung für den Apothekerberuf vor der Österreichischen Apothekerkammer bestehen.
- Dauer: ein Jahr im Volldienst; zwei Jahre im Halbdienst nur mit Bewilligung der Kammer aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen.
- Kurs: Der Aspirantenkurs der Apothekerkammer ist Pflicht.
- Prüfung: praktischer Teil (Rezeptur, Defektur, Warenprüfung, Abgabe) und theoretischer Teil (Fertigarzneimittel, Rechtsvorschriften, Arzneibuch, Grundzüge von Betriebswirtschaft und Steuerlehre), je höchstens drei Stunden (praktischer Teil im Einzelfall plus 30 Minuten).
- Ausland: Berufspraktika in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz muss die Kammer bis zu sechs Monate anrechnen (§ 3a Abs. 3 ApoG).
- Abschluss: Die Kammer verleiht das Staatliche Apothekerdiplom.
Bis zum Diplom brauchst Du damit in der Regelzeit sechs Jahre: drei Jahre Bachelor, zwei Jahre Master, ein Jahr Aspirantenzeit. In Deutschland sind es fünf.
Anerkennung in Deutschland
Anhang V Nr. 5.6.2 der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie nennt für Österreich als Nachweis das „Staatliche Apothekerdiplom“, ausgestellt von der Österreichischen Apothekerkammer, für Ausbildungen ab dem 01.10.1994. Mit diesem Diplom bekommst Du die deutsche Approbation über die automatische Anerkennung, ab dem 01.11.2026 nach § 10b BApO.
Mit dem Master allein geht das nicht. Er ist nicht der in Anhang V genannte Nachweis, und das sechsmonatige Pflichtpraktikum nach Art. 44 der Richtlinie liegt in Österreich im Aspirantenjahr, nicht im Studium. Ab dem 01.11.2026 gelten zwei neue Regeln; beide helfen nur in engen Fällen:
- § 11 Abs. 5 BApO: In Ausnahmefällen kann die deutsche Behörde eine Erlaubnis zur beaufsichtigten Tätigkeit erteilen, damit Du eine im Ausland begonnene Ausbildung abschließen kannst. Zusammen mit der österreichischen Anrechnung von bis zu sechs Monaten EWR-Praktikum könnte so ein Teil des Aspirantenjahrs in Deutschland laufen. Ob Behörden und Kammer das im Einzelfall mittragen, musst Du vorher klären.
- Fortführung in Deutschland: Die geänderte AAppO erlaubt, eine im Ausland begonnene Ausbildung ab dem Zweiten Abschnitt in Deutschland fortzusetzen (§ 24 Abs. 4 n. F.). Voraussetzung sind besondere Gründe, die nicht in Deiner Person liegen, die Begründung nennt als Beispiel einen Krieg. Für den normalen Fall in Österreich passt das nach dem Wortlaut nicht.
Studienzeiten aus Österreich rechnet die zuständige deutsche Landesstelle auf ein Pharmaziestudium in Deutschland an, soweit sie gleichwertig sind (bis 31.10.2026 § 22 AAppO, ab 01.11.2026 § 24). Wie viel, prüft sie im Einzelfall.
Für wen sich Österreich lohnt
Österreich passt, wenn Dir die Note für die meisten deutschen Standorte fehlt, Du auf Deutsch studieren und keine Studiengebühren zahlen willst. Der Preis ist ein zusätzliches Jahr und die Unsicherheit ab 2028/29. Wer sicher in Deutschland als Apotheker arbeiten will, plant das Aspirantenjahr von Anfang an ein. Den Vergleich mit anderen Ländern zeigt Pharmazie im Ausland studieren.
Häufige Fragen
Kann ich als Deutscher in Österreich Pharmazie studieren?
Ja, zu denselben Bedingungen wie Österreicher. Eine Quote nach Reifezeugnis gibt es in Pharmazie nicht.
Brauche ich für Pharmazie in Österreich einen NC?
Nein, die Abiturnote zählt nicht. In Wien entscheidet ein Aufnahmetest, in Graz ein Test, falls sich mehr Bewerber registrieren als es Plätze gibt. In Graz werden Matura- oder Schulnoten laut Verordnung ausdrücklich nicht herangezogen.
Reicht der österreichische Master für die Approbation in Deutschland?
Nicht automatisch. Automatisch anerkannt wird erst das Staatliche Apothekerdiplom nach dem Aspirantenjahr und der Prüfung vor der Österreichischen Apothekerkammer.
Wie lange dauert Pharmazie in Österreich?
Sechs Semester Bachelor, vier Semester Master und ein Jahr Aspirantenzeit, zusammen sechs Jahre in Regelzeit.
Nächster Schritt
Für das Studienjahr 2027/28 veröffentlichen die Unis Fristen und Termine erst noch. In Wien lag die Registrierung 2026 vom 02.03. bis 04.05.2026, in Graz kommen die Informationen laut Uni ab Ende Februar 2027. Prüfe beide Seiten im Frühjahr und melde Dich rechtzeitig an.
Quellen
- Universität Wien: Aufnahmeverfahren Pharmazie, Statistische Daten und Meldung vom 06.05.2026, abgerufen am 19.10.2026
- Universität Wien: Curriculum Bachelor Pharmazie (PDF) und Master Pharmazie (PDF), Stand August 2025, abgerufen am 19.10.2026
- Universität Wien: Höhe des Studien- und ÖH-Beitrags, abgerufen am 19.10.2026
- Universität Graz: Verordnung Aufnahmeverfahren, Mitteilungsblatt 2025/26, 10.a Stück (PDF), Studien mit Aufnahmeverfahren und Meldung vom 15.09.2026, abgerufen am 19.10.2026
- Universität Graz: Master Pharmazie, abgerufen am 19.10.2026
- Universität Innsbruck: Verordnung Aufnahmeverfahren Bachelor Pharmazie, abgerufen am 19.10.2026
- RIS: Universitätsgesetz § 71b, § 71c, § 91 und § 143, abgerufen am 19.10.2026
- RIS: UG-Novelle in Begutachtung, Frist 22.10.2026, abgerufen am 19.10.2026
- RIS: Apothekengesetz § 3a und Pharmazeutische Fachkräfteverordnung, abgerufen am 19.10.2026
- Österreichische Apothekerkammer: Aspirantenjahr und Gehaltstabelle 2026 (PDF), abgerufen am 19.10.2026
- Richtlinie 2005/36/EG, konsolidierte Fassung vom 29.10.2025, abgerufen am 19.10.2026: Art. 44, Anhang V
- BGBl. 2026 I Nr. 225 (PDF), abgerufen am 19.10.2026: §§ 10b, 11 Abs. 5 BApO ab 01.11.2026
- Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom 27.10.2026, BGBl. 2026 I Nr. 326 (PDF), abgerufen am 30.10.2026: § 24 Abs. 4 AAppO n. F.
- Bundesrat: Drucksache 504/26 (PDF), abgerufen am 19.10.2026: Begründung zu § 24 Abs. 4
- Approbationsordnung für Apotheker, abgerufen am 19.10.2026: § 22
Redaktion
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