Anerkennung eines ausländischen Pharmaziestudiums
Fakten geprüft am 19.10.2026

Ein Pharmaziestudium aus einem EU-Land wird in Deutschland automatisch anerkannt, wenn der Abschluss in Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie 2005/36/EG steht und die Ausbildung nach dem dort genannten Stichtag begonnen hat. Ab dem 01.11.2026 verweist § 10b der Bundes-Apothekerordnung direkt auf diesen Anhang. Für Abschlüsse aus Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz ist ab demselben Tag die Kenntnisprüfung der Regelweg. Diese Seite erklärt die Regeln für Deine Studienentscheidung, Deinen Einzelfall entscheidet die Approbationsbehörde. Stand: 19.10.2026.
Die Rechtslage vor und nach dem 01.11.2026
Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren (BGBl. 2026 I Nr. 225) ordnet die Anerkennung in der BApO neu. Es tritt in den hier beschriebenen Teilen am 01.11.2026 in Kraft.
| Punkt | bis 31.10.2026 | ab 01.11.2026 |
|---|---|---|
| EU-Abschlüsse | § 4 Abs. 1a BApO mit eigener deutscher Länderliste in der Anlage | § 10b BApO: direkt Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie |
| EWR und Schweiz | in derselben Anlage | eigene Anlage zu § 4 Abs. 2 BApO: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz |
| EU-Abschluss mit abweichender Bezeichnung | § 4 Abs. 1c: Bescheinigung des Herkunftsstaats | § 10b Abs. 3: Bescheinigung, dass die Ausbildung Art. 44 entspricht und dem Anhang-V-Nachweis gleichsteht |
| EU-Abschluss außerhalb der automatischen Anerkennung | Gleichwertigkeitsprüfung, bei wesentlichen Unterschieden Eignungsprüfung | ebenso, § 10b Abs. 5 bis 8 |
| Drittstaaten | Gleichwertigkeitsprüfung, sonst Kenntnisprüfung | § 10c: Kenntnisprüfung als Regelweg, die Gleichwertigkeitsprüfung nur auf Wahl innerhalb von vier Wochen nach Antrag |
| Zuständige Behörde | Land der beabsichtigten Berufsausübung | Land Deines gewöhnlichen Aufenthalts, wenn Du in Deutschland wohnst (§ 12 Abs. 2) |
Für Anträge aus Drittstaaten, die bis zum 31.10.2026 gestellt werden, gilt noch das alte Recht (§ 16 BApO neue Fassung).
Anhang V: die Abschlüsse der wichtigsten Studienländer
| Land | Ausbildungsnachweis laut Anhang V | zusätzlich nötig | Stichtag (Ausbildungsbeginn ab) |
|---|---|---|---|
| Österreich | Staatliches Apothekerdiplom (Österreichische Apothekerkammer) | 01.10.1994 | |
| Ungarn | Okleveles gyógyszerész oklevél | 01.05.2004 | |
| Tschechien | Diplom o ukončení studia ve studijním programu farmacie (magistr, Mgr.) | 01.05.2004 | |
| Slowakei | Diplom farmácia magister (Mgr.) | 01.05.2004 | |
| Polen | Dyplom ukończenia studiów wyższych na kierunku farmacja z tytułem magister farmacji | 01.05.2004 | |
| Litauen | Hochschul- oder Magisterdiplom mit der Berufsqualifikation vaistininkas (Apotheker) | 01.05.2004 | |
| Lettland | Farmaceita diploms; Veselības zinātņu maģistra grāds farmācijā | 01.05.2004 | |
| Bulgarien | Diplom „Magistar“ in Pharmazie mit der Berufsqualifikation „Magistar-farmacevt“ | 01.01.2007 | |
| Rumänien | Diplomă de licență de farmacist; Diploma de licență și master | 01.01.2007 | |
| Kroatien | Diploma magistar farmacije (Zagreb, Split) | 01.07.2013 | |
| Italien | Befähigungsdiplom für den Apothekerberuf nach Staatsprüfung | 01.11.1993 | |
| Spanien | Título de Licenciado en Farmacia; Título de Graduado/a en Farmacia | 01.10.1987 für den Licenciado | |
| Zypern | Πτυχίο Φαρμακευτικής bzw. integrierter Master in Pharmazie (Frederick, Nicosia, European University Cyprus) | Bescheinigung über die bestandene Registrierungsprüfung | 01.05.2004 |
| Malta | Lawrja fil-Farmaċija (Università ta’ Malta) | 01.05.2004 | |
| Irland | Registrierung als Pharmacist oder ein von der Pharmaceutical Society of Ireland anerkannter Abschluss | beim anerkannten Abschluss: Mitteilung der Pharmaceutical Society of Ireland | 01.10.1987 |
| Griechenland | Berufsausübungserlaubnis der Region | 01.10.1987 | |
| Slowenien | Diplom magister farmacije | Bescheinigung über die bestandene Fachprüfung | 01.05.2004 |
Zum Vergleich steht für Deutschland das Zeugnis über die Staatliche Pharmazeutische Prüfung in Anhang V, Stichtag 01.10.1987.
Sonderfälle
Österreich. Der Master (Mag. pharm.) ist nicht der Nachweis aus Anhang V. Automatisch anerkannt wird erst das Staatliche Apothekerdiplom, das die Österreichische Apothekerkammer nach dem einjährigen Aspirantenjahr und der Prüfung verleiht. Ab dem 01.11.2026 kann eine deutsche Behörde in Ausnahmefällen eine beaufsichtigte Tätigkeit erlauben, um eine im Ausland begonnene Ausbildung abzuschließen (§ 11 Abs. 5 BApO). Österreich rechnet bis zu sechs Monate Praktikum aus dem EWR auf das Aspirantenjahr an. Mehr in Pharmazie in Österreich.
Ungarn. Die ungarischen Unis verleihen den Titel dr. pharm., Anhang V nennt das Diplom „Okleveles gyógyszerész oklevél“ mit dem Zusatz magister pharmaciae. Nach den nationalen Studienvorgaben weist das heutige Diplom die Qualifikation okleveles gyógyszerész aus, also die in Anhang V genannte. Verlangt die Behörde wegen des abweichenden Titels einen Nachweis, ist das der Fall des § 10b Abs. 3 BApO: eine Bescheinigung der ungarischen Stelle, dass die Ausbildung Art. 44 entspricht.
Zypern. Für die automatische Anerkennung brauchst Du neben dem Diplom die Bescheinigung über die bestandene zyprische Registrierungsprüfung. Die Prüfung findet laut Antragsformular im März, Juni, September und Dezember statt, jeweils in der ersten Woche.
Italien. Anhang V nennt das Befähigungsdiplom nach Staatsprüfung. Seit dem Gesetz Nr. 163 vom 08.11.2021 ist die Abschlussprüfung des Studiengangs LM-13 Pharmazie zugleich die Befähigung zum Apothekerberuf.
Großbritannien. Anhang V erfasst britische Nachweise nur noch, wenn sie vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden. Neuere Abschlüsse behandelt Deutschland wie Abschlüsse aus Drittstaaten.
Schweiz. Automatisch anerkannt wird das eidgenössische Apothekerdiplom des Eidgenössischen Departements des Innern, für Ausbildungen ab dem 01.06.2002.
Bachelor. Ein reiner Bachelor steht für kein Land in Anhang V. Art. 44 der Richtlinie verlangt mindestens fünf Jahre Ausbildung mit vier Jahren Universität und sechs Monaten Praktikum.
Drittstaaten: die Kenntnisprüfung
Wer außerhalb von EU, EWR und Schweiz studiert, etwa in der Türkei, in Serbien oder der Ukraine, bekommt keine automatische Anerkennung. Ab dem 01.11.2026 legst Du dann in der Regel die Kenntnisprüfung ab, es sei denn, Du wählst innerhalb von vier Wochen nach dem Antrag die Gleichwertigkeitsprüfung (§ 10c BApO). Nach der geltenden AAppO ist die Kenntnisprüfung mündlich, dauert 30 bis 60 Minuten und umfasst Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker und ein Fach mit festgestellten wesentlichen Unterschieden. Sie kann zweimal wiederholt werden.
Wichtig für alle, die in Deutschland eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben: Ab dem 01.11.2026 wird dann keine Approbation erteilt, außer mit einem nach der EU-Richtlinie anzuerkennenden Abschluss (§ 4 Abs. 2 BApO). Mit einem Drittstaatsabschluss greift die Sperre. Mehr in Pharmazie endgültig nicht bestanden und im Ratgeber Approbation mit Abschluss aus einem Drittstaat.
Deutschkenntnisse und Fachsprachprüfung
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 BApO verlangt die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse, ein Niveau nennt das Gesetz nicht. Unter Berufung auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von 2014 verlangt etwa das Regierungspräsidium Stuttgart allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und Fachsprachkenntnisse orientiert an C1, geprüft bei der Landesapothekerkammer. In Baden-Württemberg musst Du die Fachsprachprüfung laut Regierungspräsidium Stuttgart nur ablegen, wenn Du weder einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule noch zehn Jahre deutschsprachige Schule noch eine dreijährige Berufsausbildung auf Deutsch hast. Mit zehn Jahren Schule auf Deutsch bist Du dort also befreit, auch mit einem Diplom aus Ungarn oder Litauen. Die anderen Länder regeln die Befreiung selbst. Mehr dazu im Ratgeber Fachsprachprüfung für Apotheker.
Nach der Anerkennung
Mit der deutschen Approbation darfst Du als Apotheker arbeiten. Seit dem 02.07.2026 darfst Du mit einem ausländischen Abschluss auch eine neue Apotheke gründen, die frühere Regel, dass nur Apotheken übernommen werden durften, die seit mindestens drei Jahren bestanden, ist aus dem Apothekengesetz gestrichen (BGBl. 2026 I Nr. 195).
Wie der Antrag abläuft, welche Unterlagen die Behörden verlangen und wie lange es dauert, steht im Ratgeber Approbation als Apotheker mit EU-Abschluss.
Häufige Fragen
Wird ein Pharmaziestudium in Ungarn in Deutschland anerkannt?
Ja. Ungarn steht mit dem Diplom „Okleveles gyógyszerész oklevél“ in Anhang V, Stichtag 01.05.2004. Den heutigen Titel dr. pharm. deckt notfalls eine Bescheinigung der ungarischen Behörde ab.
Ist ein Pharmaziestudium in Österreich in Deutschland gültig?
Erst mit dem Staatlichen Apothekerdiplom nach dem Aspirantenjahr. Der Master allein wird nicht automatisch anerkannt.
Brauche ich eine Fachsprachprüfung, wenn ich in Deutschland Abitur gemacht habe?
In Baden-Württemberg nicht, wenn Du zehn Jahre deutschsprachige Schule nachweisen kannst. Andere Länder haben ähnliche Regeln, es entscheidet die Behörde Deines Landes.
Wer ist für die Anerkennung zuständig?
Ab dem 01.11.2026 die Behörde des Landes, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, wenn Du in Deutschland wohnst.
Nächster Schritt
Prüf vor der Einschreibung, dass der Abschluss Deiner Wunsch-Uni in Anhang V steht und welche zusätzlichen Schritte das Land verlangt. Bei Zweifeln frag die Approbationsbehörde Deines Bundeslandes, bevor Du einen Studienvertrag unterschreibst.
Quellen
- Richtlinie 2005/36/EG, konsolidierte Fassung vom 29.10.2025, abgerufen am 19.10.2026 über das Amt für Veröffentlichungen der EU: Art. 21, 44, Anhang V Nr. 5.6.2
- Bundes-Apothekerordnung, geltende Fassung, abgerufen am 19.10.2026: § 4 mit Anlage
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren, BGBl. 2026 I Nr. 225 (PDF), abgerufen am 19.10.2026: §§ 4, 10b, 10c, 11, 12, 16 BApO ab 01.11.2026 und neue Anlage
- Approbationsordnung für Apotheker, abgerufen am 19.10.2026: § 22d Kenntnisprüfung
- Apothekengesetz und BGBl. 2026 I Nr. 195 (PDF), abgerufen am 19.10.2026
- Regierungspräsidium Stuttgart: Fachsprachenprüfung Pharmazie, abgerufen am 19.10.2026
- RIS: Österreichisches Apothekengesetz § 3a, abgerufen am 19.10.2026
- Universität Debrecen: Ausbildungsprogramm 2026/2027 mit den nationalen Ausbildungsvorgaben (PDF), abgerufen am 19.10.2026
- Zypern, Regierungsportal: Pharmacist, abgerufen am 19.10.2026: Registrierung beim Pharmacy Board, Prüfungstermine laut Antragsformular
- Normattiva: Legge 8 novembre 2021, n. 163, abgerufen am 19.10.2026
- approbation-beantragen.de: Pharmazie mit EU-Abschluss, Fachsprachprüfung und Drittstaat, abgerufen am 19.10.2026
Redaktion
Die Redaktion von pharmazie-studium.eu schreibt die Ratgeber-Artikel und pflegt die Daten zu den Pharmazie-Standorten. Jede Zahl stützt sich auf eine Primärquelle wie hochschulstart.de, die Approbationsordnung oder die Hochschulen selbst und trägt ein Stand-Datum.
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