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Zweites und drittes Staatsexamen Pharmazie

Von Redaktion6 Min. Lesezeit

Fakten geprüft am 20.10.2026

Pharmaziestudentin erklärt in der mündlichen Prüfung zwei Prüfern einen Sachverhalt

Das Pharmazie-Staatsexamen besteht aus drei Prüfungsabschnitten. Der Zweite Abschnitt ist eine mündliche Prüfung in fünf Fächern nach acht Semestern, je Fach 20 bis 40 Minuten. Der Dritte Abschnitt folgt nach dem praktischen Jahr und prüft mündlich Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker, zusammen 30 bis 60 Minuten. Der Zweite Abschnitt zählt in der Gesamtnote dreifach, die beiden anderen doppelt. Stand: 20.10.2026.

Die drei Staatsexamen im Vergleich

Erster Abschnitt Zweiter Abschnitt Dritter Abschnitt
Zeitpunkt nach mindestens 2 Jahren Studium nach mindestens 4 Jahren Studium und bestandenem Erstem Abschnitt nach dem praktischen Jahr
Form schriftlich, Multiple Choice mündlich mündlich
Fächer 4 5 2
Dauer 2 × 2,5 und 2 × 2 Stunden je Fach 20 bis 40 Minuten 30 bis 60 Minuten
Meldung bis 10. Januar oder 10. Juni bis zum Termin, den das Landesprüfungsamt bekannt gibt bis zum Termin, den das Landesprüfungsamt bekannt gibt
Gewicht in der Gesamtnote 2 3 2

Rechtsgrundlage sind die §§ 6, 8, 9, 17, 18 und 19 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO). Den Ersten Abschnitt beschreibt Erstes Staatsexamen Pharmazie.

Zweiter Abschnitt: fünf Fächer mündlich

Geprüft werden nach § 18 AAppO:

  1. Pharmazeutische/Medizinische Chemie
  2. Pharmazeutische Biologie
  3. Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie
  4. Pharmakologie und Toxikologie
  5. Klinische Pharmazie

Jede Fachprüfung soll mindestens 20 und höchstens 40 Minuten dauern. Die fünf Prüfungen sollen in der Regel unmittelbar hintereinander liegen, mit Unterbrechungen von höchstens acht Tagen, meist in der vorlesungsfreien Zeit. An jeder Uni gibt es eine eigene Prüfungskommission aus Professoren und Dozenten der Prüfungsfächer. Geprüft wird einzeln oder in Gruppen bis zu vier Personen, ein zweites Mitglied der Kommission oder ein Beisitzer ist immer dabei (§ 11 AAppO).

Für die Zulassung brauchst Du das Zeugnis über den Ersten Abschnitt, den Nachweis über vier Jahre Studium und die Bescheinigungen der Stoffgebiete E bis I sowie des Wahlpflichtfachs (§ 6 Abs. 4). Bestanden ist eine mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“. Die Fachnoten erfährst Du am Prüfungstag, das Ergebnis schickt Dir das Landesprüfungsamt schriftlich.

Wer den Zweiten Abschnitt besteht, kann an einigen Unis zusätzlich einen Diplomgrad erwerben. In Freiburg können Studenten mit bestandenem Zweiten Abschnitt den Grad Diplom-Pharmazeut beantragen, das Antragsrecht erlischt zwei Jahre nach dem Zeugnis. In Leipzig gehören dazu eine Diplomarbeit und ihre Verteidigung, in Greifswald eine sechsmonatige Diplomarbeit im praktischen Jahr.

Dritter Abschnitt: Praxis und Recht

Nach dem praktischen Jahr prüft eine Kommission aus drei Mitgliedern, darunter Hochschullehrer und Apotheker, die nicht an einer Uni lehren (§ 11 Abs. 3). Die Fächer sind:

  • Pharmazeutische Praxis: laut Anlage 15 AAppO unter anderem Rezeptur und Defektur, Herstellung und Zulassung von Fertigarzneimitteln, Beratung zu Anwendung, Neben- und Wechselwirkungen, Selbstmedikation, Interpretation von Verschreibungen, pharmazeutische Betreuung, Krankenhaushygiene, Erste Hilfe und Betriebswirtschaft der Apotheke.
  • Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker: Berufs- und Kammerrecht, Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung, Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Heilmittelwerberecht, Medizinprodukte- und Gefahrstoffrecht, Gesundheitsverwaltung und Sozialversicherung.

Die Prüfung soll mindestens eine halbe und höchstens eine Stunde dauern. Festgestellt werden soll, ob Du die Kenntnisse hast, die Du für den Beruf brauchst (§ 19 Abs. 3). Zur Meldung brauchst Du die Zeugnisse über den Ersten und Zweiten Abschnitt, die Bescheinigung über das praktische Jahr und die Teilnahme am begleitenden Unterricht. Ist das praktische Jahr bei der Meldung noch nicht ganz vorbei, reicht zunächst eine vorläufige Bescheinigung (§ 6 Abs. 5 und 6).

Noten und Gesamtnote

Die Noten reichen von „sehr gut“ (1) bis „nicht ausreichend“ (5). Die Note eines Abschnitts ist der Durchschnitt seiner Fachnoten. Die Gesamtnote berechnet § 9 Abs. 3 AAppO so:

Gesamtnote = (2 × Erster Abschnitt + 3 × Zweiter Abschnitt + 2 × Dritter Abschnitt) ÷ 7

Gerechnet wird auf zwei Stellen nach dem Komma. Bis 1,5 heißt das Ergebnis „sehr gut“, über 1,5 bis 2,5 „gut“, über 2,5 bis 3,5 „befriedigend“ und über 3,5 bis 4,0 „ausreichend“.

Rechenbeispiel: Erster Abschnitt 2,50, Zweiter 2,00, Dritter 1,50 ergibt (5,00 + 6,00 + 3,00) ÷ 7 = 2,00, also „gut“.

Wiederholen

Jede nicht bestandene Fachprüfung kannst Du zweimal wiederholen, auch im Zweiten und Dritten Abschnitt (§ 15 Abs. 3). Mündliche Wiederholungen sollen in der Regel innerhalb von drei Monaten stattfinden, den Termin setzt das Landesprüfungsamt mit der Kommission fest (§ 12 Abs. 2). Bestehst Du eine Fachprüfung des Dritten Abschnitts nicht, kann die Kommission bis zu drei Monate zusätzliche praktische Ausbildung anordnen (§ 15 Abs. 6). Nach der zweiten erfolglosen Wiederholung ist die gesamte Prüfung endgültig nicht bestanden.

Für die mündlichen Abschnitte veröffentlicht das IMPP keine aktuellen Bestehensquoten, der letzte Ergebnisbericht zum Zweiten und Dritten Abschnitt stammt aus 2017/18. Eine aktuelle bundesweite Durchfallquote für das zweite und dritte Staatsexamen gibt es deshalb nicht.

Von der Prüfung zur Approbation

Nach dem Dritten Abschnitt stellst Du den Antrag auf Approbation bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Du den Dritten Abschnitt bestanden hast (§ 20 AAppO). Beizufügen sind unter anderem ein kurzer Lebenslauf, Geburtsurkunde, Identitätsnachweis, ein amtliches Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung, beide nicht älter als einen Monat, eine Erklärung zu laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren und das Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung. Die Behörde entscheidet spätestens drei Monate, nachdem alle Unterlagen vorliegen. Erst mit der Approbation darfst Du als Apotheker arbeiten.

Häufige Fragen

Wie viele Staatsexamen hat Pharmazie?

Drei Prüfungsabschnitte: den schriftlichen Ersten nach dem Grundstudium, den mündlichen Zweiten nach acht Semestern und den mündlichen Dritten nach dem praktischen Jahr.

Welches Staatsexamen zählt am meisten?

Der Zweite Abschnitt. Er geht mit dem Faktor 3 in die Gesamtnote ein, der Erste und der Dritte jeweils mit dem Faktor 2.

Wie lange dauert das zweite Staatsexamen?

Fünf Fachprüfungen von je 20 bis 40 Minuten, in der Regel unmittelbar hintereinander mit höchstens acht Tagen Unterbrechung.

Wo lege ich die Prüfungen ab?

Vor dem Landesprüfungsamt des Landes, in dem Du bei der Meldung studierst oder zuletzt studiert hast. Wiederholungen legst Du dort ab, wo Du den Abschnitt nicht bestanden hast (§ 5 Abs. 2 AAppO).

Nächster Schritt

Zwischen Zweitem und Drittem Abschnitt liegen die zwölf Monate praktische Ausbildung. Wie Du sie aufteilst, was Du verdienst und was im Ausland geht, steht in Praktisches Jahr Pharmazie.

Quellen

Über die Redaktion

Redaktion

Die Redaktion von pharmazie-studium.eu schreibt die Ratgeber-Artikel und pflegt die Daten zu den Pharmazie-Standorten. Jede Zahl stützt sich auf eine Primärquelle wie hochschulstart.de, die Approbationsordnung oder die Hochschulen selbst und trägt ein Stand-Datum.

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