Erstes Staatsexamen Pharmazie: Ablauf und Durchfallquote
Fakten geprüft am 30.10.2026

Das erste Staatsexamen in Pharmazie, offiziell der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, ist eine schriftliche Multiple-Choice-Prüfung an vier Tagen mit zusammen 360 Fragen. Du schreibst ihn frühestens nach zwei Jahren Studium, die Meldung muss bis 10. Januar oder 10. Juni beim Landesprüfungsamt sein. Bestanden hast Du ein Fach mit mindestens 50 Prozent richtigen Antworten oder höchstens 18 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Im Herbst 2026 fielen je Fächergruppe 20,7 bis 22,4 Prozent durch (IMPP). Stand: 20.10.2026.
Erstes Staatsexamen: Fächer, Fragen und Prüfungszeit
| Tag | Fach | Fragen | Dauer |
|---|---|---|---|
| 1 | Allgemeine, anorganische und organische Chemie | 100 | 2,5 Stunden |
| 2 | Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie | 100 | 2,5 Stunden |
| 3 | Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre | 80 | 2 Stunden |
| 4 | Grundlagen der pharmazeutischen Analytik | 80 | 2 Stunden |
Die Reihenfolge und die Dauer legt § 17 AAppO fest, die Zahl der Fragen Anlage 12. Bei jeder Frage gibst Du an, welche der vorgelegten Antworten Du für zutreffend hältst (§ 10 Abs. 1). Alle Prüflinge in Deutschland bekommen dieselben Fragen. Die Landesprüfungsämter lassen sie von einer gemeinsamen Einrichtung erstellen, dem IMPP, und setzen den Prüfungstermin bundeseinheitlich fest.
Was abgefragt werden darf, steht in Anlage 13 AAppO. In Chemie reicht das von Atombau, Bindung und chemischem Gleichgewicht über Stöchiometrie bis zur Stereochemie und Chemie funktioneller Gruppen. In Biologie geht es um Zytologie, Stoffwechsel und Genetik, Arznei- und Giftpflanzen, Mikroorganismen sowie Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers.
Termine 2026 bis 2028
Der Erste Abschnitt findet zweimal im Jahr statt, im Frühjahr und im Herbst. Das IMPP hat diese Termine veröffentlicht:
| Jahr | Frühjahr | Herbst |
|---|---|---|
| 2026 | 10. bis 13. März | 18. bis 21. August |
| 2027 | 16. bis 19. März | 24. bis 27. August |
| 2028 | 14. bis 17. März | 22. bis 25. August |
An den ersten beiden Tagen schreibst Du von 14:30 bis 17:00 Uhr, an den beiden letzten von 9:00 bis 11:00 Uhr. Beim Herbsttermin 2028 weist das IMPP auf eine Änderung hin, prüf ihn vor Deiner Planung noch einmal. Die Meldefristen 10. Januar und 10. Juni liegen jeweils gut zwei Monate vor dem nächsten Termin.
Zulassung: Was Du bei der Meldung brauchst
Den Antrag stellst Du beim Landesprüfungsamt des Landes, in dem Du studierst (§ 5 Abs. 2 AAppO). Er muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni dort eingegangen sein (§ 6 Abs. 2). Beizufügen sind nach § 6 Abs. 3:
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
- Nachweis über die acht Wochen Famulatur, als PTA die entsprechenden Nachweise statt der Famulatur,
- Nachweis über zwei Jahre Pharmaziestudium,
- Bescheinigungen über die Veranstaltungen der Stoffgebiete A bis D.
Studiennachweis und Bescheinigungen darfst Du nachreichen, wenn das Landesprüfungsamt dafür eine Frist setzt (§ 6 Abs. 6). Fehlt etwas ohne wichtigen Grund, wird die Zulassung versagt (§ 7). Die Ladung zur Prüfung bekommst Du spätestens sieben Tage vorher.
Wann Du bestanden hast
Ein Fach ist bestanden, wenn Du entweder mindestens 50 Prozent der Fragen richtig beantwortest oder Dein Anteil richtiger Antworten nicht mehr als 18 Prozent unter dem Durchschnitt aller Prüflinge dieses Termins liegt (§ 10 Abs. 5). Die Grenze bewegt sich also mit dem Bundesschnitt. Fragen, die sich bei der Überprüfung als offensichtlich fehlerhaft herausstellen, gelten als nicht gestellt und zählen nicht mit (§ 10 Abs. 4). Im Herbst 2026 sahen die Grenzen so aus:
| Fächergruppe | gewertete Aufgaben | Bestehensgrenze | Mittelwert aller Prüflinge |
|---|---|---|---|
| I Chemie | 100 | 49 | 58,7 % |
| II Biologie und Humanbiologie | 99 | 46 | 56,0 % |
| III Physik, physikalische Chemie, Arzneiformenlehre | 80 | 38 | 57,5 % |
| IV Analytik | 79 | 36 | 55,3 % |
Weil der Schnitt überall knapp unter 60 Prozent lag, griff jeweils die 18-Prozent-Regel und nicht die 50-Prozent-Grenze. Nachgerechnet für Chemie: 82 Prozent von 58,7 Prozent sind 48,1 Prozent, also brauchte man 49 richtige Antworten.
Die Note hängt davon ab, wie viele der Fragen über der Bestehensgrenze Du zusätzlich richtig hast (§ 10 Abs. 6):
| Anteil der Fragen über der Mindestzahl, die Du richtig hast | Note |
|---|---|
| mindestens 75 % | sehr gut |
| 50 bis unter 75 % | gut |
| 25 bis unter 50 % | befriedigend |
| unter 25 % | ausreichend |
| Mindestzahl nicht erreicht | nicht ausreichend |
Die Note des Abschnitts ist der Durchschnitt der vier Fachnoten. In die Gesamtnote der Pharmazeutischen Prüfung geht sie mit dem Faktor 2 von 7 ein (§ 9 Abs. 3 AAppO).
So viele fallen durch
Das IMPP veröffentlicht nach jedem Termin die Ergebnisse. Die Werte stehen in der Zeile „Gesamt“ als Teilnehmer, Misserfolge und Misserfolgsquote:
| Termin | Chemie | Biologie und Humanbiologie | Physik, physikalische Chemie, Arzneiformenlehre | Analytik |
|---|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | 1.058 / 219 / 20,7 % | 1.051 / 235 / 22,4 % | 1.033 / 226 / 21,9 % | 1.031 / 214 / 20,8 % |
| Frühjahr 2026 | 760 / 152 / 20,0 % | 785 / 156 / 19,9 % | 765 / 167 / 21,8 % | 767 / 143 / 18,6 % |
| Herbst 2025 | 1.116 / 224 / 20,1 % | 1.131 / 238 / 21,0 % | 1.160 / 216 / 18,6 % | 1.153 / 238 / 20,6 % |
Rund jeder Fünfte, der antritt, besteht ein Fach also nicht; die Bestehensquote liegt je Fach bei etwa 78 bis 81 Prozent. Die Zahlen schwanken zwischen den Terminen wenig. Getrennte Quoten für Erst- und Wiederholer nennen wir nicht, weil wir sie nicht ausgewertet haben.
Wiederholen und zurücktreten
Jede nicht bestandene Fachprüfung kannst Du zweimal wiederholen (§ 15 Abs. 3). Du wiederholst nur das Fach, das Du nicht bestanden hast, und zwar beim nächsten bundeseinheitlichen Termin; das Landesprüfungsamt lädt Dich von Amts wegen (§ 12 Abs. 2). Fällst Du auch in der zweiten Wiederholung durch, ist der Abschnitt und damit die gesamte Pharmazeutische Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein Neustart nach erneutem Studium ist dann nicht zulässig (§ 15 Abs. 4). Ab dem 01.11.2026 sperrt das zusätzlich die Approbation, außer mit einem anzuerkennenden EU-Abschluss (§ 4 Abs. 2 BApO neue Fassung). Was dann bleibt, steht in Pharmazie endgültig nicht bestanden. Wie ein Widerspruch gegen einen Prüfungsbescheid aufgebaut ist, zeigt die Anleitung Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid.
Zurücktreten kannst Du nach der Zulassung nur mit Genehmigung des Landesprüfungsamts und aus wichtigem Grund, bei Krankheit kann es ein ärztliches Attest verlangen (§ 13). Ohne Genehmigung gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Achte auf § 15 Abs. 5: Scheine für den Zweiten Abschnitt kannst Du vor dem Bestehen des Ersten nur in dem Semester erwerben, das auf Deine erste Zulassung folgt. Wer den Ersten Abschnitt nicht im ersten Anlauf besteht, kann im Hauptstudium also nur begrenzt vorarbeiten.
Ab dem 01.11.2026 kannst Du Dich auch elektronisch melden, und statt der Geburtsurkunde reicht ein Identitätsnachweis (§ 6 Abs. 2 und 3 AAppO in der Fassung vom 27.10.2026, BGBl. 2026 I Nr. 326). Bis zum 31.10.2026 gilt die Liste oben.
Ein Sonderweg: alternative Prüfungsverfahren
Die Länder dürfen statt der schriftlichen Prüfung ein alternatives Prüfungsverfahren zulassen, wenn eine Uni dafür eine eigene Studienordnung mit Evaluation vorlegt (§ 8 Abs. 2 und 3 AAppO). Welche Unis das nutzen, haben wir nicht ausgewertet. Für die allermeisten Studenten gilt die Multiple-Choice-Prüfung.
Häufige Fragen
Wann schreibt man das erste Staatsexamen in Pharmazie?
Frühestens nach zwei Jahren Studium, also in der Regel nach dem vierten Semester. Meldeschluss beim Landesprüfungsamt ist der 10. Januar oder der 10. Juni. Die nächsten Termine sind der 16. bis 19. März 2027 und der 24. bis 27. August 2027.
Wie hoch ist die Durchfallquote im ersten Staatsexamen Pharmazie?
Im Herbst 2026 lag die Misserfolgsquote je Fächergruppe zwischen 20,7 und 22,4 Prozent, im Frühjahr 2026 zwischen 18,6 und 21,8 Prozent.
Wie viele Fragen hat das erste Staatsexamen?
360: je 100 in Chemie und in Biologie und Humanbiologie, je 80 in Physik, physikalischer Chemie und Arzneiformenlehre sowie in pharmazeutischer Analytik.
Muss ich alle vier Fächer im selben Termin bestehen?
Nein. Du wiederholst nur die Fächer, die Du nicht bestanden hast. Für jedes Fach hast Du zwei Wiederholungen.
Nächster Schritt
Plane die Famulatur so, dass sie vor der Meldung abgeschlossen ist: mindestens vier Wochen davon in einer öffentlichen Apotheke. Wie es nach dem Ersten Abschnitt weitergeht, steht in Zweites und drittes Staatsexamen Pharmazie.
Quellen
- Approbationsordnung für Apotheker (AAppO), Stand Änderung vom 07.06.2023, abgerufen am 19.10.2026: §§ 5 bis 10, 12, 13, 15, 17, Anlagen 12 und 13
- IMPP: Prüfungstermine Pharmazie, abgerufen am 20.10.2026: Termine 2026 bis 2028 und Uhrzeiten
- Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom 27.10.2026, BGBl. 2026 I Nr. 326 (PDF), abgerufen am 30.10.2026: Art. 2 Nr. 4 (§ 6 AAppO ab 01.11.2026)
- IMPP: Ergebnisse Erster Abschnitt Pharmazie Herbst 2026 (PDF), Stand 14.09.2026, abgerufen am 19.10.2026
- IMPP: Ergebnisse Erster Abschnitt Pharmazie Frühjahr 2026 (PDF), Stand 02.04.2026, abgerufen am 19.10.2026
- IMPP: Ergebnisse Pharmazie Herbst 2025 (PDF), Stand 15.09.2025, abgerufen am 19.10.2026
- Bundes-Apothekerordnung ab 01.11.2026, BGBl. 2026 I Nr. 225 (PDF), abgerufen am 19.10.2026: § 4 Abs. 2
Redaktion
Die Redaktion von pharmazie-studium.eu schreibt die Ratgeber-Artikel und pflegt die Daten zu den Pharmazie-Standorten. Jede Zahl stützt sich auf eine Primärquelle wie hochschulstart.de, die Approbationsordnung oder die Hochschulen selbst und trägt ein Stand-Datum.
Alle Artikel der Redaktion →

