Reform der Approbationsordnung: Was 2026 kommt und was nicht
Fakten geprüft am 30.10.2026

Eine große Reform des Pharmaziestudiums mit zehn Semestern gibt es nicht. Das ist eine Forderung der Bundesapothekerkammer von 2022, kein Entwurf der Bundesregierung. Beschlossen ist eine kleinere Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO): Teilzeit im praktischen Jahr, zusätzliche Fehltage und neue Stoffgebiete. Die Verordnung ist am 30.10.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 326) und tritt am 01.11.2026 in Kraft. Bis zum 31.10.2026 gilt die AAppO in der Fassung vom 07.06.2023.
Der Stand des Verfahrens
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 12.05.2026 | Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums: Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, Artikel 2 ändert die AAppO |
| 03.09.2026 | Verordnung an den Bundesrat (Drucksache 504/26) |
| 16.10.2026 | Bundesrat stimmt in seiner 1069. Sitzung mit Maßgaben zu (Drucksache 504/26 Beschluss) |
| 27.10.2026 | Ausfertigung der Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium |
| 30.10.2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 326) |
| 01.11.2026 | Inkrafttreten (Artikel 6) |
Die verkündete Fassung enthält die Maßgaben des Bundesrats. Wir haben die Punkte unten am Text im Bundesgesetzblatt geprüft.
Was sich ab dem 01.11.2026 ändert
Praktisches Jahr in Teilzeit. Ein neuer Satz in § 4 Abs. 1 AAppO erlaubt die praktische Ausbildung in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit. Die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend, das Wort „ganztägig“ in § 4 Abs. 2 fällt weg. Achtung: Nach § 2 Abs. 5 BAföG und der Verwaltungsvorschrift werden Teilzeitausbildungen nicht gefördert. Ein Teilzeit-PJ wäre nach diesem Wortlaut nicht BAföG-förderfähig.
Fehlzeiten. Der neue § 4 Abs. 5 erlaubt Urlaub von bis zu 20 Ausbildungstagen je Hälfte des praktischen Jahres. Zusätzlich werden bis zu zehn Fehltage angerechnet, wenn Du bei Krankheit ein ärztliches Attest vorlegst oder einen anderen wichtigen Grund glaubhaft machst. Wer darüber liegt, muss die Fehlzeiten insgesamt nachholen.
Neue Stoffgebiete. Zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2024/782 kommen in Anlage 1 die Grundlagen der Genetik (Stoffgebiet D), die Pathologie (E) und die Pharmakogenomik (I) dazu. Die Anlage 8 für den Unterricht im praktischen Jahr wird neu gefasst, laut Begründung mit öffentlicher Gesundheit einschließlich Epidemiologie. Bescheinigungen über Veranstaltungen, die Du bis zum 31.10.2026 nach altem Stand besucht hast, werden anerkannt (§ 25 Abs. 8 neu).
Feiertage und Nachteilsausgleich. Bei der Organisation des Studiums muss die Uni die Belange von Studierenden mit Behinderung, in Schwangerschaft oder besonderen Lebenslagen berücksichtigen (§ 2 Abs. 3 neu). Bei Prüfungsterminen sollen Feiertage beachtet werden. Der Verordnungsentwurf sagte „müssen“, der Bundesrat hat das auf „sollen“ geändert.
Fortführung einer im Ausland begonnenen Ausbildung. Wer im Ausland ein Pharmaziestudium mit Prüfung abgeschlossen, die Ausbildung dort aber nicht beenden kann, kann sie in Deutschland ab dem Zweiten Abschnitt fortsetzen (§ 24 Abs. 4 neu). Voraussetzung sind besondere Gründe, die nicht in der Person liegen; die Begründung nennt als Beispiel einen Kriegszustand im Ausbildungsland. Für den Normalfall, etwa einen österreichischen Master ohne Aspirantenjahr, passt das nach dem Wortlaut nicht.
Anrechnung von Studienzeiten. Die Regeln zur Anrechnung aus § 22 wandern nach § 24. Inhaltlich bleibt es dabei, dass die zuständige Landesstelle Studienzeiten aus einem verwandten Studium oder aus dem Ausland anrechnet, soweit sie gleichwertig sind. Wer noch nicht eingeschrieben ist, wendet sich an das Landesprüfungsamt des Landes, in dem er oder sie gewöhnlich wohnt; ergibt sich daraus nichts, ist das Geburtsland zuständig, zuletzt Hessen (§ 24 Abs. 5 neu). Bisher kam es zuerst auf das Geburtsland an.
Anträge auch elektronisch. Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen und auf Approbation kannst Du schriftlich oder elektronisch stellen, statt der Geburtsurkunde reicht bei der Meldung zum Ersten Abschnitt ein Identitätsnachweis.
Kenntnisprüfung für Drittstaatsabschlüsse. Der Entwurf wollte sie auf 60 bis 90 Minuten verlängern, der Bundesrat hat die bisherigen 30 bis 60 Minuten wiederhergestellt. Den gesamten Ablauf der Approbation für Apotheker mit Drittstaat-Abschluss beschreibt ein eigener Ratgeber.
Was die Reform der Approbationsordnung nicht enthält
- keine Verlängerung auf zehn Semester,
- kein Bachelor- oder Mastermodell,
- keine neue Prüfungsstruktur.
§ 1 AAppO bleibt unverändert: vier Jahre Studium, acht Wochen Famulatur, zwölf Monate praktische Ausbildung, drei Prüfungsabschnitte, Regelstudienzeit vier Jahre. Zur Approbation führt also weiterhin nur das Staatsexamen, kein Bachelor (siehe Pharmazie Bachelor). Eine Kabinetts- oder Ministeriumsfassung einer größeren Novelle haben wir in der Liste der Gesetzes- und Verordnungsvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums am 19.10.2026 nicht gefunden.
Was die Bundesapothekerkammer fordert
Am 10.05.2022 hat die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer ein Positionspapier zur Novelle der AAppO beschlossen. Die wichtigsten Punkte:
- das Studium um zwei Semester auf zehn verlängern, vor allem mit mehr Klinischer Pharmazie und Pharmakologie,
- beim ungestuften Staatsexamen bleiben, also kein Bachelor und Master,
- die Famulatur von acht auf vier Wochen kürzen,
- eine wissenschaftliche Arbeit einführen und das Wahlpflichtfach streichen.
Das ist die Position des Berufsstands, keine Rechtslage. Ob und wann daraus ein Entwurf wird, ist offen.
Was schon beschlossen ist: die neue Bundes-Apothekerordnung
Schon im Juli verkündet wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 225, ausgegeben am 28.07.2026). Ab dem 01.11.2026 ändert es die Bundes-Apothekerordnung:
| Neu ab 01.11.2026 | Inhalt |
|---|---|
| § 4 Abs. 2 BApO | Keine Approbation nach endgültig nicht bestandener pharmazeutischer Prüfung, außer mit einem nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennenden Abschluss |
| § 10b BApO | EU-Abschlüsse werden direkt über Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie anerkannt |
| § 10c BApO | Für Abschlüsse aus Drittstaaten ist die Kenntnisprüfung der Regelweg; die Gleichwertigkeitsprüfung gibt es nur auf Wahl innerhalb von vier Wochen |
| § 11 Abs. 5 BApO | In Ausnahmefällen Erlaubnis zur beaufsichtigten Tätigkeit, um eine im Ausland begonnene Ausbildung abzuschließen |
| § 12 Abs. 2 BApO | Über Anerkennungen entscheidet das Land, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern er in Deutschland wohnt |
Schon seit dem 02.07.2026 gilt eine Änderung im Apothekengesetz: Apotheker mit deutscher Approbation, aber im Ausland bestandener Prüfung dürfen auch neue Apotheken gründen (BGBl. 2026 I Nr. 195). Vorher durften sie ohne drei Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nur Apotheken übernehmen, die seit mindestens drei Jahren bestanden.
Was das für Dich heißt
Wenn Du jetzt anfängst, studierst Du acht Semester nach der bekannten Struktur. Die neuen Stoffgebiete betreffen Veranstaltungen ab dem 01.11.2026, ältere Bescheinigungen bleiben gültig (§ 25 Abs. 8 neu). Teilzeit im praktischen Jahr ist ab dem 01.11.2026 möglich, nach dem Wortlaut des BAföG wohl ohne Förderung. Wer im Ausland studiert oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, für den ist die neue Bundes-Apothekerordnung die wichtigere Änderung, siehe Anerkennung eines ausländischen Pharmaziestudiums und Pharmazie endgültig nicht bestanden.
Häufige Fragen
Wird das Pharmaziestudium auf zehn Semester verlängert?
Nein, nicht nach heutigem Stand. Die Bundesapothekerkammer fordert das seit 2022, die am 30.10.2026 verkündete Verordnung enthält es nicht.
Ab wann gilt das Teilzeit-PJ?
Ab dem 01.11.2026. Die Verordnung ist am 30.10.2026 verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 326, Artikel 6).
Gilt die neue Bundes-Apothekerordnung schon?
Sie ist verkündet und tritt in den hier beschriebenen Teilen am 01.11.2026 in Kraft. Eine Änderung zur Verordnungsermächtigung (§ 5 BApO) gilt bereits seit dem 29.07.2026.
Ändert sich etwas an den Staatsexamen?
Die drei Abschnitte bleiben. Neu sind vor allem die zusätzlichen Inhalte in den Stoffgebieten, die Feiertagsregel und die Meldung auch auf elektronischem Weg.
Nächster Schritt
Wenn Du im praktischen Jahr Teilzeit brauchst, sprich früh mit Deiner Ausbildungsapotheke und dem Landesprüfungsamt; die Regel ist neu, und Formulare werden oft erst nachgezogen. Den aktuellen Ablauf beschreibt Praktisches Jahr Pharmazie.
Quellen
- BMG: Verfahrensseite zur Verordnung Berufsanerkennung Heilberufe und Referentenentwurf vom 12.05.2026 (PDF), abgerufen am 19.10.2026
- Bundesrat: Drucksache 504/26 vom 03.09.2026 (PDF), abgerufen am 19.10.2026: Art. 2 (AAppO), Art. 6 Inkrafttreten
- Bundesrat: Beschluss 504/26(B) vom 16.10.2026 (PDF), abgerufen am 19.10.2026: Maßgaben
- Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom 27.10.2026, BGBl. 2026 I Nr. 326 (PDF), abgerufen am 30.10.2026: Art. 2 (AAppO), Art. 6 Inkrafttreten
- Approbationsordnung für Apotheker (AAppO), Stand Änderung vom 07.06.2023, abgerufen am 19.10.2026
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren, BGBl. 2026 I Nr. 225 (PDF), abgerufen am 19.10.2026: Art. 2 (BApO), Art. 6
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, BGBl. 2026 I Nr. 195 (PDF), abgerufen am 19.10.2026
- Bundesapothekerkammer: Positionspapier Runder Tisch Novellierung der AAppO (PDF), abgerufen am 19.10.2026
- BAföG § 2 und BAföG-Verwaltungsvorschrift, abgerufen am 19.10.2026: Tz 2.5.2
Redaktion
Die Redaktion von pharmazie-studium.eu schreibt die Ratgeber-Artikel und pflegt die Daten zu den Pharmazie-Standorten. Jede Zahl stützt sich auf eine Primärquelle wie hochschulstart.de, die Approbationsordnung oder die Hochschulen selbst und trägt ein Stand-Datum.
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