Wissenswertes

BAföG im Pharmaziestudium und im praktischen Jahr

Von Redaktion7 Min. Lesezeit

Fakten geprüft am 30.10.2026

Rosa Sparschwein vor weißem Hintergrund

BAföG gibt es im Pharmaziestudium grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer, und die entspricht der Regelstudienzeit von acht Semestern. Der Bedarf liegt für Studierende bei 475 Euro, dazu kommen 380 Euro für die Unterkunft, wenn Du nicht bei Deinen Eltern wohnst. Das praktische Jahr gilt als Pflichtpraktikum im Sinne des BAföG, ob es nach dem achten Semester im Inland gefördert wird, ist offen, und die Vergütung wird voll angerechnet. Bei der ADA-Vergütung von 1.133 Euro bleibt ohne Elterneinkommen nach unserer Rechnung rund 54 Euro im Monat. Stand: 25.10.2026.

Was BAföG im Studium bringt

Die Beträge stehen im Gesetz (§ 13 BAföG):

Posten Betrag im Monat Grundlage
Bedarf für Studierende an Hochschulen 475 € § 13 Abs. 1 Nr. 2
Unterkunft, wenn Du nicht bei den Eltern wohnst 380 € § 13 Abs. 2 Nr. 2
Unterkunft, wenn Du bei den Eltern wohnst 59 € § 13 Abs. 2 Nr. 1
Zuschlag Krankenversicherung (gesetzlich versichert als Studierender) 102 € § 13a Abs. 1
Zuschlag Pflegeversicherung 35 € § 13a Abs. 1

Das ergibt höchstens 855 Euro Bedarf ohne die Versicherungszuschläge. Wie viel Du davon bekommst, hängt von Deinem eigenen Einkommen und Vermögen und, soweit sie anzurechnen sind, vom Einkommen Deiner Eltern ab. Bei Hochschulen wird der Förderbetrag zur Hälfte als Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 2). Die Beträge stammen aus dem Gesetzestext vom 25.10.2026. Ob und wann sie sich ändern, erfährst Du beim zuständigen Amt.

Den Antrag stellst Du schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (§ 46 BAföG). Für Studierende an staatlichen Hochschulen ist das nach § 45 Abs. 3 in der Regel das Amt, das bei Deiner Hochschule errichtet ist, die Länder regeln die Zuordnung. Gefördert wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung (§ 15 Abs. 1). Stell den Antrag deshalb vor Studienbeginn.

Wie lange gefördert wird

Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit (§ 15a Abs. 1 BAföG), bei Pharmazie nach § 1 Abs. 3 AAppO also vier Jahre oder acht Semester. Darüber hinaus fördert das Amt nur ausnahmsweise (§ 15 Abs. 2 Satz 2):

  • Schwerwiegende Gründe und weitere im Gesetz genannte Fälle, unter anderem Pflege naher Angehöriger, Gremienarbeit, Behinderung, Schwangerschaft und Kindererziehung (§ 15 Abs. 3).
  • Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung ist in § 15 Abs. 3 Nr. 4 ausdrücklich genannt. Wie das Amt das auf die drei Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung überträgt, haben wir nicht geprüft.
  • Ein Flexibilitätssemester direkt nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, einmal im Leben (§ 15 Abs. 4).
  • Hilfe zum Studienabschluss bis zu zwölf Monate, wenn Du spätestens vier Semester nach dem Ende der Förderung zur Abschlussprüfung zugelassen bist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass Du in dieser Zeit fertig wirst (§ 15 Abs. 5). Sie wird nur als Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 3 Nr. 3).

Realistisch ist, dass Du länger studierst als acht Semester: Im Prüfungsjahr 2025 lag die Fachstudienzeit im Median bei 9,4 Semestern (Destatis), mehr in Pharmazie Studium Dauer. Plane die Finanzierung der Zeit danach deshalb früh. Die Altersgrenze für den Beginn der geförderten Ausbildung liegt bei 45 Jahren, mit Ausnahmen (§ 10 Abs. 3).

BAföG im praktischen Jahr

Das praktische Jahr ist ein Pflichtpraktikum, das in der AAppO geregelt ist. Dafür kann Ausbildungsförderung geleistet werden, wenn es im Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch gefordert wird und sein Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist (§ 2 Abs. 4 BAföG). Es ist laut Verwaltungsvorschrift unerheblich, ob das Praktikum vor, während oder nach dem Hochschulteil liegt (Tz 2.4.2 BAföGVwV). Gefördert wird nur die vorgeschriebene Mindestdauer (Tz 2.4.4). Der Bedarf entspricht dem von Studierenden (§ 14).

Die Ausbildungsvergütung wird dagegen voll angerechnet, ohne den sonst üblichen Freibetrag (§ 23 Abs. 3 BAföG). Tz 23.3.1 BAföGVwV nennt dafür die Sonderregel bei Pflichtpraktika und lässt Werbungskosten über die Pauschale hinaus nur zu, wenn sie unmittelbar dem Ausbildungsbedarf zuzuordnen sind.

Rechenbeispiel, unsere Rechnung mit Annahmen: ADA-Vergütung 1.133 Euro, keine Lohnsteuer, pauschale Abzüge nach der Tabelle, eigene Wohnung, kein anzurechnendes Elterneinkommen, keine Versicherungszuschläge.

Schritt Betrag
Vergütung 1.133,00 €
minus 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) 102,50 €
minus Sozialpauschale 22,3 % 229,80 €
anrechenbares Einkommen 800,70 €
Bedarf (475 € + 380 €) 855,00 €
rechnerischer Restanspruch rund 54 €

Bei 1.100 Euro Vergütung, dem Wert in Nordrhein und Sachsen (der ADA-Wert gilt laut Tarif bis 31.12.2026, der Nordrhein-Tarif ist seit 30.06.2026 ausgelaufen und wirkt nach), wären es nach derselben Rechnung rund 80 Euro. Die Tabellenwerte für die Vergütung stehen in Praktisches Jahr Pharmazie. Müssen Deine Eltern etwas beitragen, bleibt meist weniger oder nichts. In der Industrie, in einer Klinik oder an der Uni kann die Vergütung anders ausfallen, das haben wir nicht ausgewertet.

Im Ausland

Eine praktische Ausbildung im Rahmen medizinisch-pharmazeutischer Ausbildungsgänge (Praktisches Jahr) wird im Ausland nach der Verwaltungsvorschrift als Praktikum gefördert, wenn Du nicht an einer ausländischen Ausbildungsstätte immatrikuliert bist (Tz 5.5.4). Aus dem Ausland anrechenbar ist nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 AAppO, also nach der Approbationsordnung und nicht nach dem BAföG, nur die zweite Hälfte des praktischen Jahres.

In Teilzeit

Ab dem 01.11.2026 kannst Du das praktische Jahr in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent machen (§ 4 Abs. 1 AAppO in der Fassung vom 27.10.2026, BGBl. 2026 I Nr. 326). Das BAföG fördert nur, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt (§ 2 Abs. 5 Nr. 2), und nach der Verwaltungsvorschrift sind Teilzeitausbildungen nicht förderungsfähig (Tz 2.5.2). Nach diesem Wortlaut wäre ein Teilzeit-PJ nicht förderfähig. Das ist unsere Lesart, eine Aussage zum neuen Teilzeit-PJ haben wir nicht gefunden. Mehr in Reform der Approbationsordnung.

Eine offene Frage: PJ nach dem achten Semester

Das praktische Jahr liegt hinter der Regelstudienzeit von acht Semestern. Ob das Amt es im Inland trotz Ende der Förderungshöchstdauer fördert, regeln Gesetz und Verwaltungsvorschrift nicht ausdrücklich. Für die Förderung spricht Tz 2.4.2, dagegen § 15 Abs. 2 Satz 2. Eine belegte Antwort haben wir nicht. Frag Dein Amt für Ausbildungsförderung vor Beginn des praktischen Jahres und lass Dir die Auskunft schriftlich geben.

Wenn Du Studiengang oder Studium wechselst

Wer die Fachrichtung wechselt oder abbricht, wird nach § 7 Abs. 3 BAföG für eine andere Ausbildung nur gefördert, wenn ein wichtiger oder unabweisbarer Grund vorliegt. Der wichtige Grund gilt an Hochschulen nur bis zum Beginn des fünften Fachsemesters, und beim ersten Wechsel wird er in der Regel vermutet, wenn er bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt. Ein Studium nach einem abgeschlossenen anderen Studium wird nur unter den engen Voraussetzungen von § 7 Abs. 1a bis 2 gefördert. Das betrifft Quereinsteigende, siehe Quereinstieg ins Pharmaziestudium.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich BAföG in Pharmazie?

Bis zum Ende der Förderungshöchstdauer von acht Semestern, bei Vorliegen der Ausnahmen in § 15 länger.

Wird das praktische Jahr gefördert?

Es ist ein Pflichtpraktikum im Sinne von § 2 Abs. 4 BAföG. Ob das Amt es im Inland nach dem achten Semester fördert, ist offen. Die Vergütung wird in jedem Fall voll angerechnet, bei 1.133 Euro bleibt ohne Elterneinkommen rechnerisch rund 54 Euro.

Gilt das auch für ein Teilzeit-PJ?

Nach dem Wortlaut von § 2 Abs. 5 BAföG und Tz 2.5.2 BAföGVwV nicht. Das ist eine Lesart, keine Verwaltungsaussage.

Wo beantrage ich BAföG?

Beim Amt für Ausbildungsförderung, schriftlich oder elektronisch (§ 46 BAföG). Gefördert wird frühestens ab dem Antragsmonat.

Nächster Schritt

Stell den Antrag vor dem Studienstart und frag vor dem praktischen Jahr nach der Auskunft zum Inlands-PJ. Alle weiteren Ausgaben stehen in Kosten des Pharmaziestudiums.

Quellen

Über die Redaktion

Redaktion

Die Redaktion von pharmazie-studium.eu schreibt die Ratgeber-Artikel und pflegt die Daten zu den Pharmazie-Standorten. Jede Zahl stützt sich auf eine Primärquelle wie hochschulstart.de, die Approbationsordnung oder die Hochschulen selbst und trägt ein Stand-Datum.

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