Alternativen

Quereinstieg ins Pharmaziestudium: Anrechnung und Weg

Von Redaktion6 Min. Lesezeit

Fakten geprüft am 30.10.2026

Sonnenbeschienener Waldweg zwischen hohen Laubbäumen

Einen Quereinstieg in ein höheres Fachsemester Pharmazie gibt es nur über die Anrechnung früherer Studienleistungen durch das Landesprüfungsamt (§ 22 AAppO). Mit dem Bescheid bewirbst Du Dich direkt bei der Uni, nicht über hochschulstart. Die Universität des Saarlandes schreibt dazu, ein Quereinstieg sei „heutzutage sehr unwahrscheinlich“, selbst mit einem Chemie-Bachelor reichten die Vorleistungen in aller Regel nicht aus. Wer keinen Bescheid hat, bewirbt sich regulär für das erste Semester. Stand: 25.10.2026.

Zwei Wege in das Studium

Neustart im 1. Fachsemester Einstieg in ein höheres Fachsemester
Bewerbung über hochschulstart, nach den normalen Quoten (siehe Bewerbung über hochschulstart) direkt bei der Uni, nach deren Verfahren für höhere Fachsemester
Voraussetzung Hochschulzugangsberechtigung Studienleistungen im Studiengang, bei Quereinstieg ein Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamts
Anrechnung keine nötig, kann aber beantragt werden bei Quereinstieg aus anderem Fach oder aus dem Ausland Pflicht, wer schon Pharmazie an einer deutschen Hochschule studiert hat, braucht in der Regel keinen Bescheid
Zweitstudium Vorabquote für Zweitstudium, in allen 14 Ländern mit Standort 3 Prozent der Plätze nicht über diese Quote

Das Zweitstudium meint ein Studium nach einem bereits an einer deutschen Hochschule abgeschlossenen Studium. Die Quote von 3 Prozent steht in den Landesverordnungen (zum Beispiel § 8 Abs. 1 VergabeVO NRW) und im hochschulstart-Leitfaden: Pro Studienangebot dürfen höchstens drei Prozent der Plätze dafür reserviert werden. Wer in Pharmazie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, ist nach der Vergabeverordnung NRW unter anderem vom Zulassungsverfahren für diesen Studiengang ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 Nr. 4, mit Ausnahme für Teilstudienplätze). Wechselnde Studierende laufen deshalb ebenfalls direkt über die Uni.

Die Anrechnung nach § 22 AAppO

Die zuständige Stelle rechnet auf die Pharmazie-Ausbildung ganz oder teilweise an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist (§ 22 Abs. 1 AAppO):

  1. Zeiten eines im Geltungsbereich der Verordnung betriebenen verwandten Studiums,
  2. Zeiten eines Auslandsstudiums der Pharmazie oder eines verwandten Studiums,
  3. Zeiten einer praktischen Ausbildung im Ausland, nur auf die zweite Hälfte des praktischen Jahres.

Prüfungen aus solchen Studien erkennt das Landesprüfungsamt an, ausgenommen den Dritten Abschnitt (§ 22 Abs. 2). Wird eine inländische Prüfung anerkannt, geht ihre Note in die Note des Prüfungsabschnitts ein, bei einer Auslandsprüfung werden keine Abschnittsnote und keine Gesamtnote gebildet (Abs. 3). Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag (Abs. 5).

Wer zuständig ist. Bis zum 31.10.2026 entscheidet das Landesprüfungsamt des Landes, in dem Du für Pharmazie eingeschrieben oder zugelassen bist. Hast Du noch keine Einschreibung oder Zulassung, ist das Landesprüfungsamt des Landes zuständig, in dem Du geboren bist, ergibt sich daraus nichts, das von Hessen (§ 22 Abs. 5). Ab dem 01.11.2026 stehen die Regeln in § 24 statt § 22 (BGBl. 2026 I Nr. 326). Ohne Einschreibung ist dann zuerst das Land Deines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig, dann das Geburtsland, dann Hessen (§ 24 Abs. 5 n. F.). Anträge kannst Du schriftlich oder elektronisch stellen.

Was „verwandt“ heißt. Die AAppO definiert den Begriff nicht. Das Merkblatt der Uni des Saarlandes nennt als Beispiele für einen den Naturwissenschaften nahestehenden Studiengang unter anderem Medizin und Bioinformatik und beschreibt damit seinen eigenen Geltungsbereich, nicht den Begriff in § 22. Entscheiden tut das Landesprüfungsamt anhand der anerkannten Stundenzahlen. Eine allgemeingültige Liste anrechenbarer Studiengänge haben wir nicht gefunden.

Beispiele aus zwei Unis

Universität des Saarlandes. Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester brauchst Du einen Bescheid eines Landesprüfungsamts über die Anerkennung von mindestens einem Semester. Das Landesprüfungsamt entscheidet allein aufgrund der anerkannten Stundenzahlen. Wer den Leistungsstand eines höheren Fachsemesters hat, kann sich direkt bei der Uni bewerben. Solange der Bescheid fehlt, empfiehlt die Uni, sich parallel für das erste Semester zu bewerben. Aufnahme in ein ungerades Fachsemester gibt es nur zum Wintersemester, in ein gerades nur zum Sommersemester. Fehlversuche und Studiendauer aus einem früheren Pharmaziestudium an einer anderen deutschen Uni zählen laut Merkblatt Hochschulwechsel auch dann mit, wenn Du ganz von vorne beginnst. Fehlversuche aus anderen Studienfächern rechnet die Uni laut ihrer Webseite nicht an. Stand der Merkblätter: Oktober 2024 und Mai 2022, die Webseite haben wir am 19.10.2026 gelesen.

Philipps-Universität Marburg. Die Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester sind der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester, Unterlagen dürfen bis zum 5. März beziehungsweise 5. September nachgereicht werden. Für die Anerkennung verweist die Uni auf das Landesprüfungsamt Hessen, nach § 22 Abs. 5 AAppO gilt sonst Dein Einschreibe- oder Geburtsland. Ab dem 5. Fachsemester muss das Zeugnis über den Ersten Abschnitt oder der Nachweis über die Meldung dazu hochgeladen werden. Freie Plätze vergibt die Uni nach § 33 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung in vier Gruppen: eigene Studierende zur Höherstufung, Teilstudienplatz Medizin, Bewerber mit Anrechnungsbescheinigung oder bisheriger Einschreibung in diesem Studiengang an einer deutschen Hochschule, sonstige. Innerhalb der Gruppen entscheidet eine Zufallszahl. Eine Zulassung in einem Semester außerhalb der Regelstudienzeit ist nicht möglich.

Bei den übrigen Unis haben wir die Verfahren für höhere Fachsemester nicht ausgewertet. Frag direkt beim Studierendensekretariat oder der Fachrichtung nach.

Was das für Dich heißt

Rechne mit zwei Szenarien. Erstens: Das Landesprüfungsamt rechnet Dir genug an, und eine Uni hat einen freien Platz im passenden Fachsemester. Zweitens: Du musst bei null anfangen und kommst über die normalen Quoten. In diesem Fall zählt vor allem, wie Deine Abiturnote und weitere Kriterien in die Auswahl eingehen, mehr dazu in NC Pharmazie und Uni-Vergleich Pharmazie. Der Weg bis zum Ersten Abschnitt folgt einer festen Reihenfolge: Zum Ersten Abschnitt meldest Du Dich mit Nachweisen über zwei Jahre Studium, die Famulatur und die Scheine der Stoffgebiete A bis D, mehr in Erstes Staatsexamen Pharmazie und Famulatur Pharmazie.

Wer bereits Pharmazie studiert und die Uni wechseln möchte, findet die Wege unter Studienplatztausch in Pharmazie. Wer eine Ausbildung als PTA hat, findet im Beitrag Von der PTA zum Apotheker, welche Erleichterungen es gibt. Wer im EU-Ausland Pharmazie studiert hat, liest Anerkennung Pharmaziestudium Ausland.

Ob Du für ein weiteres Studium BAföG bekommst, hängt von den Regeln in § 7 BAföG ab, mehr in BAföG im Pharmaziestudium.

Häufige Fragen

Kann ich mitten im Studium einer anderen Fachrichtung in Pharmazie einsteigen?

Nur mit einem Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamts über anrechenbare Studienzeiten und einem freien Platz im höheren Fachsemester. Die Bewerbung läuft direkt bei der Uni.

Wer rechnet mir Studienleistungen an?

Das Landesprüfungsamt, auf Antrag und soweit Gleichwertigkeit gegeben ist (§ 22 AAppO). Zuständig ist das Land, in dem Du eingeschrieben oder zugelassen bist, sonst Dein Geburtsland, sonst Hessen.

Werden mir Prüfungen anerkannt?

Ja, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, mit Ausnahme des Dritten Abschnitts (§ 22 Abs. 2 AAppO).

Zählt mein Chemie-Bachelor?

Die Uni des Saarlandes schreibt, die Vorleistungen aus einem Chemie-Bachelor reichten in aller Regel nicht für einen Quereinstieg. Entscheidend ist der Bescheid des Landesprüfungsamts.

Nächster Schritt

Stell den Antrag auf Anrechnung beim zuständigen Landesprüfungsamt und bewirb Dich parallel für das erste Semester, falls die Entscheidung noch aussteht.

Quellen

Über die Redaktion

Redaktion

Die Redaktion von pharmazie-studium.eu schreibt die Ratgeber-Artikel und pflegt die Daten zu den Pharmazie-Standorten. Jede Zahl stützt sich auf eine Primärquelle wie hochschulstart.de, die Approbationsordnung oder die Hochschulen selbst und trägt ein Stand-Datum.

Alle Artikel der Redaktion →