Filialleiter Apotheke: Gehalt und Zuschlag 2026
Fakten geprüft am 25.10.2026

Ein Filialleiter in der Apotheke bekommt nur in zwei Tarifgebieten tariflich mehr Geld als ein angestellter Apotheker: In Nordrhein gibt es einen Zuschlag von 589 bis 695 Euro im Monat, in Sachsen eine eigene Gehaltsgruppe mit 4.488 bis 5.355 Euro brutto. Im übrigen Bundesgebiet, dem Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA), kennt der Tarif keine Filialleiterzulage. Dort ist das Gehalt Verhandlungssache. Der Nordrhein-Tarif ist zum 30.06.2026 ausgelaufen und gilt weiter, bis ein neuer Vertrag steht. Stand: 25.10.2026.
Was ein Filialleiter rechtlich ist
Ein Apotheker darf eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben (§ 1 Abs. 2 ApoG). Die Hauptapotheke muss er persönlich führen. Für jede Filialapotheke muss er schriftlich oder elektronisch einen oder zwei Apotheker als Verantwortliche benennen. Diese tragen die Pflichten, die Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung dem Apothekenleiter auferlegen (§ 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 ApoG). Der benannte Verantwortliche ist zur persönlichen Leitung der Filiale in eigener Verantwortung verpflichtet, die Pflichten des Betreibers bestehen daneben fort (§ 7 ApoG).
Seit dem 02.07.2026 gilt diese Fassung, eingeführt durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 195). Neu sind vor allem drei Punkte:
- Zwei Verantwortliche möglich. Eine Filiale kann von zwei Apothekern gemeinsam geleitet werden. Der Betreiber muss dann die Verantwortlichkeiten eindeutig abgrenzen und das dokumentieren.
- Anzeige an die Behörde. Die Benennung zeigt der Betreiber mindestens zwei Wochen vor Beginn an, ebenso jede geplante Änderung. Bei einem unvorhergesehenen Wechsel muss die Anzeige unverzüglich erfolgen.
- Kontrolle durch den Betreiber. Der Betreiber bleibt neben dem Filialleiter verantwortlich. Neu ist, dass er sich regelmäßig persönlich davon überzeugen muss, dass der Verantwortliche seiner Verantwortung nachkommt (§ 2 Abs. 2 ApBetrO).
Nimmt der Filialleiter die Leitung vorübergehend nicht wahr, lässt er sich in der Regel durch einen Apotheker vertreten, insgesamt höchstens drei Monate im Jahr, wenn die Behörde nicht mehr zulässt. Das gilt seit dem 22.09.2026 nicht für die gegenseitige Vertretung zweier Verantwortlicher derselben Filiale (§ 2 Abs. 5 ApBetrO, BGBl. 2026 I Nr. 266).
Für eine Zweigapotheke nach § 16 ApoG, also eine Apotheke in einem abgelegenen Ort ohne eigene Versorgung, kann der Betreiber einen oder zwei Verantwortliche benennen, muss es aber nicht (§ 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 ApoG). Ende 2025 gab es 9 Zweigapotheken.
Wie viele Stellen es gibt, zeigt die ABDA-Statistik: Ende 2025 waren von 16.601 öffentlichen Apotheken 4.449 Filialapotheken. 3.061 Hauptapotheken hatten mindestens eine Filiale, davon 344 die zulässigen drei.
Die drei Tarifgebiete im Vergleich
| Tarifgebiet | Filialleitung im Tarif | Brutto im Monat | Wochenstunden |
|---|---|---|---|
| Nordrhein (TGL Nordrhein) | Zuschlag auf das Apothekergehalt (Spalte 4) | 589 bis 695 € zusätzlich | 40 |
| Sachsen (SAV) | eigene Gehaltsgruppe „Filialleitungen“ | 4.488 bis 5.355 € | 40 |
| übriges Bundesgebiet (ADA) | keine Regelung | Apothekergehalt 4.166 bis 4.922 € | 39 |
Tarifverträge gelten automatisch nur, wenn Du Mitglied der Gewerkschaft ADEXA und Deine Apotheke Mitglied des Arbeitgeberverbands ist. Sonst gilt der Tarif in der Regel nur, wenn Dein Arbeitsvertrag darauf verweist.
Nordrhein: Zuschlag für die Filialleitung
Der Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein enthält in Spalte 4 einen „Zuschlag für die Übernahme der Filialleitertätigkeit“. Er wird auf das Grundgehalt gezahlt:
| Berufsjahr | Grundgehalt | Zuschlag Filialleitung | Summe (unsere Rechnung) |
|---|---|---|---|
| 1. bis 2. | 3.925 € | 589 € | 4.514 € |
| 3. bis 5. | 4.053 € | 608 € | 4.661 € |
| 6. bis 7. | 4.272 € | 641 € | 4.913 € |
| 8. bis 9. | 4.518 € | 678 € | 5.196 € |
| ab 10. | 4.630 € | 695 € | 5.325 € |
Dazu kommt eine jährliche Sonderzahlung von 100 Prozent des Grundgehalts nach Spalte 1 (§ 18 Abs. 1 RTV Nordrhein). Aus wirtschaftlichen Gründen darf der Inhaber sie auf bis zu 50 Prozent kürzen (§ 18 Abs. 6). Der Gehaltstarif weist zusätzlich eine monatliche Zeile „Sonderzahlung“ von 164 bis 193 Euro aus, rechnerisch ein Vierundzwanzigstel des Grundgehalts. Der Zuschlag zählt nach dem Wortlaut nicht zur Bemessungsgrundlage. Den Zuschlag gibt es in Nordrhein seit dem 01.01.2020. ADEXA beschrieb ihn damals als Mindeststandard von 15 Prozent über dem Tarifgehalt der Approbierten.
Was im Rahmentarifvertrag Nordrhein dazu steht:
- Wer als Filialleiter gilt. Der approbierte Apotheker für den Zeitraum, für den ihm der Inhaber die Funktion des Apothekenleiters übertragen hat (§ 15 Abs. 2). Fällt die Filialleitung weg, entfällt der Zuschlag (Protokollnotiz zum Gehaltstarif).
- Anrechnung. Was Du schon übertariflich bekommst, darf auf den Zuschlag angerechnet werden (§ 17 Abs. 1). Wer bereits 600 Euro über Tarif verdient, hat also nicht automatisch Anspruch auf weitere 589 Euro.
- Arbeitszeit und Mehrarbeit. Die Tarifregeln zu Arbeitszeit, Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und deren Vergütung (§§ 3, 7, 8) gelten für Filialleiter nicht, hier zählt der Einzelvertrag (§ 1 Abs. 2).
- Notdienst. Liegt das Gesamtgehalt einschließlich Zuschlag um mindestens 13 Prozent über dem Grundgehalt, ist die Notdienstbereitschaft für Approbierte und Filialleiter abgegolten (§ 6 Abs. 5). Allein der Zuschlag macht nach unserer Rechnung in jeder Stufe rund 15 Prozent des Grundgehalts aus.
Der Gehaltstarifvertrag ist zum 30.06.2026 ausgelaufen, die Verhandlungen laufen seit April 2026. Laut ADEXA gelten die bisherigen Gehälter weiter, bis ein neuer Tarifvertrag steht; das entspricht der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz. Die Tarifgemeinschaft hat ihren Mitgliedern Anfang Oktober 2026 eine Erhöhung um 120 Euro für Approbierte empfohlen. Das ist kein Tarifvertrag und begründet keinen Anspruch. Bis zum 25.10.2026 war auf der ADEXA-Website kein neuer Abschluss veröffentlicht.
Sachsen: eigene Gehaltsgruppe
Der sächsische Gehaltstarif zwischen ADEXA und dem Sächsischen Apothekerverband führt die Filialleitung als eigene Gruppe 1a:
| Berufsjahr | Apotheker | Filialleitung | Unterschied (unsere Rechnung) |
|---|---|---|---|
| 1. bis 2. | 4.095 € | 4.488 € | 393 € |
| 3. bis 5. | 4.352 € | 4.771 € | 419 € |
| ab 6. | 4.883 € | 5.355 € | 472 € |
Weil die Notdienstvergütung am Gehalt hängt, ist sie für Filialleitungen ebenfalls höher, etwa 272 statt 249 Euro für einen Sonn- oder Feiertagsdienst im ersten und zweiten Berufsjahr. Filialleitungen bekommen außerdem zwei zusätzliche Fortbildungstage in zwei Kalenderjahren für Themen wie Betriebswirtschaft oder Recht (§ 12 Abs. 1 RTV Sachsen). Am Notdienst nehmen sie im Wechsel wie die übrigen Mitarbeiter teil (§ 5 Abs. 4). Anders als in Nordrhein nimmt der sächsische Rahmentarif nur Verwalter und Vertreter von den Arbeitszeitregeln aus, nicht die Filialleiter (§ 1 Abs. 2).
Die Definition entspricht der in Nordrhein (§ 15 RTV Sachsen). Der Gehaltstarif gilt seit dem 01.07.2025 und ist frühestens zum 31.12.2026 kündbar.
ADA-Tarif: keine Zulage
Weder der Bundesrahmentarifvertrag noch der Gehaltstarifvertrag ADA 2026 enthalten eine Regelung zur Filialleitung. Als Filialleiter bekommst Du dort tariflich das Apothekergehalt Deines Berufsjahres, 4.166 Euro im ersten und 4.922 Euro ab dem elften Berufsjahr. Alles darüber vereinbarst Du einzeln. Der Gehaltstarif ADA läuft bis zum 31.12.2026. Tabellen und Sonderzahlung stehen in Apotheker Gehalt 2026, was netto bleibt, in Apotheker Gehalt netto.
Was wir nicht belegen können
Was Filialleiter tatsächlich verdienen, weist keine amtliche Statistik aus. Auch die Zahl der angestellten Filialleiter kennen wir nicht: Die ABDA zählt sie nicht gesondert, und seit Juli 2026 kann eine Filiale zwei Verantwortliche haben. Ob ein Nordrhein-Zuschlag für Arbeitsverhältnisse gilt, die nach dem 30.06.2026 begonnen haben, ist eine arbeitsrechtliche Einzelfrage. Ob die TGL-Empfehlung auch den Zuschlag erhöht, geht aus der ADEXA-Mitteilung nicht hervor.
Häufige Fragen
Wie viel mehr verdient ein Filialleiter?
Tariflich in Nordrhein 589 bis 695 Euro im Monat, in Sachsen 393 bis 472 Euro gegenüber einem Apotheker im gleichen Berufsjahr. Im ADA-Tarif gibt es keinen festen Aufschlag.
Brauche ich für die Filialleitung eine bestimmte Berufserfahrung?
Das Apothekengesetz verlangt einen Apotheker. Eine Mindestzahl an Berufsjahren nennt § 2 Abs. 5 ApoG nicht.
Kann ich die Filialleitung mit einem Kollegen teilen?
Ja, seit dem 02.07.2026 kann der Betreiber für eine Filiale zwei Verantwortliche benennen. Er muss die Zuständigkeiten abgrenzen und dokumentieren.
Wer haftet, wenn in der Filiale etwas schiefgeht?
Der benannte Filialleiter trägt die Pflichten des Apothekenleiters. Der Betreiber bleibt daneben verantwortlich. Für eine Haftungsfrage im Einzelfall ist eine arbeitsrechtliche Beratung zuständig, etwa über ADEXA als Gewerkschaft.
Nächster Schritt
Prüf vor der Unterschrift, welcher Tarif in Deinem Vertrag steht und ob die Filialleitung schriftlich als Funktion übertragen wird. Im ADA-Gebiet verhandelst Du den Aufschlag selbst. Den Weg zur eigenen Apotheke beschreibt Apotheke gründen oder übernehmen.
Quellen
- Apothekengesetz (ApoG), abgerufen am 25.10.2026: § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 5, § 7, § 16
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), abgerufen am 25.10.2026: § 2 Abs. 1, 2 und 5
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 195: Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (PDF), abgerufen am 25.10.2026: Art. 2 Nr. 1 und 2, Art. 3 Nr. 2, Art. 9 Inkrafttreten
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 266: Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (PDF), abgerufen am 25.10.2026: Art. 1 Nr. 1, Inkrafttreten
- ADEXA: Gehaltstarifvertrag Nordrhein, gültig ab 01.01.2025 (PDF), abgerufen am 25.10.2026: Spalte 4, Laufzeit, Protokollnotiz
- ADEXA: Rahmentarifvertrag Nordrhein (PDF), abgerufen am 25.10.2026: §§ 1, 6, 15, 17, 18
- ADEXA: Gehaltstarifvertrag Sachsen, gültig ab 01.07.2025 (PDF), abgerufen am 25.10.2026: Gruppe 1a Filialleitungen, Laufzeit
- ADEXA: Rahmentarifvertrag Sachsen (PDF), abgerufen am 25.10.2026: §§ 1, 5, 12, 15
- ADEXA: Bundesrahmentarifvertrag ab 01.08.2024 (PDF) und Gehaltstarifvertrag ADA 2026 (PDF), abgerufen am 25.10.2026: keine Regelung zur Filialleitung
- ADEXA: Tarifverträge (Übersicht), abgerufen am 25.10.2026: Tarifbindung, geltende Verträge
- ADEXA: Empfehlung ersetzt keinen Tarifvertrag (Meldung vom 06.10.2026), abgerufen am 25.10.2026
- ADEXA: Tarifzuschlag für die Filialleitung (Meldung vom 17.01.2020), abgerufen am 25.10.2026
- Tarifvertragsgesetz § 4, abgerufen am 25.10.2026: Nachwirkung
- ABDA: Die Apotheke, Zahlen, Daten, Fakten 2026 (PDF), abgerufen am 25.10.2026: S. 8, 15, 17
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