Pharmazie als Zweitstudium: Quote, Messzahl, Fristen
Fakten geprüft am 25.10.2026

Wer schon ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat, bewirbt sich für Pharmazie in der Vorabquote für das Zweitstudium. Sie umfasst in allen 14 Ländern mit Pharmazie-Standort 3 Prozent der Plätze je Uni. Die Rangfolge bestimmt eine Messzahl aus der Abschlussnote des Erststudiums (1 bis 4 Punkte) und den Gründen für das zweite Studium (1 bis 11 Punkte). Im Wintersemester 2026/27 reichte je nach Uni eine Messzahl von 3 bis 5. Abiturnote und PhaST spielen dann keine Rolle mehr. Stand: 25.10.2026.
Wer als Zweitstudienbewerber gilt
Der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung meint Bewerber, „die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang abgeschlossen haben“ (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). Die Vergabeverordnung NRW ergänzt: an einer deutschen Hochschule (§ 13 Abs. 1). hochschulstart wendet die Regeln an, wenn Dein Erststudium mit Ablauf der für Dich geltenden Bewerbungsfrist erfolgreich abgeschlossen ist. Abgeschlossen heißt: Staatsexamen, Diplom, Magister oder Bachelor bestanden. Fachhochschulen zählen als Hochschulen, Berufsakademien nur, wenn ihr Abschluss gleichgestellt ist, etwa die Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg für Abschlüsse nach dem 28.02.2009.
| Deine Lage am Ende der Bewerbungsfrist | Wie Du am Verfahren teilnimmst |
|---|---|
| Bachelor, Diplom oder Staatsexamen an einer deutschen Hochschule bestanden | Zweitstudium, nur in der Vorabquote |
| Erststudium noch nicht abgeschlossen | wie alle anderen über Abiturnote, Eignungsquote und Auswahlverfahren der Hochschulen |
| Abschluss nur an einer ausländischen Hochschule | laut Universität Bonn Bewerbung als Erststudium |
| in Pharmazie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben | vom Verfahren ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 VergabeVO NRW), Wechsel direkt über die Uni |
Wer erst durch den Abschluss des Erststudiums eine Studienberechtigung erworben hat, bewirbt sich laut hochschulstart trotzdem als Zweitstudienbewerber. Wie ein Wechsel in ein höheres Fachsemester läuft, steht in Quereinstieg ins Pharmaziestudium.
Die Quote: 3 Prozent je Standort
Bis zu 20 Prozent der Plätze gehen in Vorabquoten (Art. 9 Abs. 1 Staatsvertrag). Den Anteil für das Zweitstudium legen die Länder fest. In NRW sind es „für die Auswahl für ein Zweitstudium 3 Prozent“ (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 VergabeVO NRW), in den übrigen 13 Ländern mit Standort ebenfalls 3 Prozent; hochschulstart nennt bundesweit „pro Studienangebot jeweils höchstens drei Prozent“ (Leitfaden Sommersemester 2027, S. 18). Je Quote gibt es mindestens einen Platz (Art. 9 Abs. 2). Rechnerisch sind das in Halle bei 168 Plätzen gut 5, in Heidelberg bei 45 Plätzen gut 1 Platz. Plätze, die in der Quote frei bleiben, gehen in die Hauptquoten.
Zwei Regeln sind für Dich entscheidend:
- Keine zweite Chance über die Hauptquoten. Wer der Zweitstudienquote unterfällt, „kann nicht im Verfahren nach Artikel 10 zugelassen werden“ (Art. 9 Abs. 6 Staatsvertrag). Abiturbestenquote, Zusätzliche Eignungsquote und das Auswahlverfahren der Hochschulen sind damit zu, auch ein gutes Abitur oder ein starker PhaST helfen nicht.
- Frühe Reihenfolge. Die Zulassungsangebote der Zweitstudienquote werden nach den Quoten für den öffentlichen Bedarf und vor der Abiturbestenquote erteilt (§ 9 Abs. 1 VergabeVO NRW).
So entsteht die Messzahl
Die Messzahl ist die Summe aus zwei Punktwerten (Anlage 1 VergabeVO NRW, Leitfaden von hochschulstart):
| Abschlussnote des Erststudiums | Punkte |
|---|---|
| ausgezeichnet, sehr gut | 4 |
| gut, voll befriedigend | 3 |
| befriedigend | 2 |
| ausreichend oder nicht nachgewiesen | 1 |
| Gründe für das Zweitstudium | Punkte |
|---|---|
| zwingende berufliche Gründe: der angestrebte Beruf setzt zwei abgeschlossene Studiengänge voraus | 9 |
| wissenschaftliche Gründe, mit Gutachten der Hochschule | 7, 9 oder 11 |
| besondere berufliche Gründe: beide Abschlüsse zusammen eröffnen ein Tätigkeitsfeld, das keiner der beiden Studiengänge allein abdeckt | 7 |
| sonstige berufliche Gründe, etwa Ausgleich eines beruflichen Nachteils | 4 |
| keiner dieser Gründe | 1 |
Gründe werden nicht addiert, es zählt die günstigste Fallgruppe. Nach einer Familienphase kann ein Zuschlag von bis zu 2 Punkten dazukommen. Ein reiner Berufswechsel ist laut hochschulstart kein besonderer beruflicher Grund. Ein Beispiel: Bachelor in Biologie mit „gut“ (3 Punkte) und anerkannte sonstige berufliche Gründe (4 Punkte) ergeben eine Messzahl von 7. Ohne anerkannte Gründe bleiben 3 plus 1, also 4.
Wissenschaftliche Gründe. Hier brauchst Du ein Gutachten der Uni, die Du im Antrag an erster Stelle nennst. Die Uni setzt die Punkte fest und schickt das Ergebnis an hochschulstart. Kommt das Gutachten zu spät oder fällt es negativ aus, bewertet hochschulstart nur die beruflichen Gründe. Die Unis setzen eigene Fristen: Marburg nennt für Pharmazie den 1. Dezember (Sommersemester) und den 1. Juni (Wintersemester), Bonn verlangte die Anforderung für das Wintersemester 2026/27 bis 15.05.2026. Mit nur einem Bachelor ohne herausragende zusätzliche Leistungen hast Du laut Bonn in der Regel keine Aussicht auf diese Fallgruppe.
Bei gleicher Messzahl geht vor, wer einen Dienst abgeleistet hat, danach entscheidet das Los.
Welche Messzahl zuletzt gereicht hat
hochschulstart veröffentlicht nach jeder Koordinierungsphase die Messzahl, die Du für ein Zulassungsangebot mindestens brauchtest:
| Uni | WS 2026/27 | SoSe 2026 |
|---|---|---|
| FU Berlin | 4 (mit Dienst) | 5 (mit Dienst) |
| Bonn, Braunschweig, Mainz, Münster, Würzburg | 4 | 4 |
| Düsseldorf | 5 | 4 |
| Frankfurt, Kiel | 4 | 5 |
| Greifswald, Marburg | 3 | 4 |
| LMU München | 4 | 4 (mit Dienst) |
| Hamburg, Heidelberg, Jena | 4 | kein Sommersemester |
| Leipzig | 3 (mit Dienst) | kein Sommersemester |
| Erlangen-Nürnberg, Freiburg, Halle, Regensburg, Saarbrücken, Tübingen | 3 | kein Sommersemester |
Eine Messzahl von 3 oder 4 erreichst Du schon mit „befriedigend“ oder „gut“ ohne anerkannte berufliche Gründe. Wer sonstige berufliche Gründe durchbekommt, hat mit jeder Note mindestens 5 Punkte und erreichte damit in beiden Semestern überall mindestens die Grenze, an der FU im Sommersemester 2026 bei genau 5 Punkten nur mit Dienst. Die Grenzen schwanken von Semester zu Semester.
Fristen und Unterlagen
Für das Zweitstudium gilt der Tag des Abschlusses Deines Erststudiums als Datum Deiner Hochschulzugangsberechtigung (§ 6 Abs. 1 VergabeVO NRW). Daraus folgen die Fristen:
| Bewerbung für | Erststudium abgeschlossen | Antrag bei hochschulstart bis |
|---|---|---|
| Sommersemester | bis zum Fristende | 15. Januar (für 2027: 15.01.2027) |
| Wintersemester | vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres | 31. Mai |
| Wintersemester | ab dem 16. Januar | 15. Juli |
Alle Fristen sind Ausschlussfristen. Den online gestellten Antrag schickst Du zusätzlich ausgedruckt mit den Unterlagen an hochschulstart: beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Note, beglaubigte Nachweise zu Deinen Gründen, gegebenenfalls ein Dienstnachweis und eine ausführliche Begründung auf einem gesonderten Blatt, in der Du die Fallgruppe ausdrücklich nennst.
Ab 55 Jahren. Wer bei Fristende 55 Jahre oder älter ist, wird nur beteiligt, wenn schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe für das Studium sprechen (§ 7 Abs. 2 VergabeVO NRW).
Gebühren in Baden-Württemberg. Für ein Zweitstudium nach einem deutschen Abschluss erheben die Unis in Baden-Württemberg 650 Euro pro Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag, das betrifft Freiburg, Heidelberg und Tübingen.
Was wir nicht belegen können
- Wie viele Zweitstudienbewerber sich bewerben und zugelassen werden, veröffentlicht hochschulstart nicht, nur die Grenzen.
- Wie 3 Prozent auf ganze Plätze gerundet werden, steht nicht im Text der Vergabeverordnung NRW.
- Die Vergabeverordnung NRW haben wir am 25.10.2026 selbst gelesen. Die 3 Prozent in den übrigen 13 Ländern stammen aus unserer Durchsicht aller Landesverordnungen vom 19.10.2026.
- Zweitstudiengebühren außerhalb Baden-Württembergs haben wir nicht geprüft.
- Wie Abschlüsse privater deutscher Hochschulen eingeordnet werden, beschreibt nur die Universität Bonn. hochschulstart selbst äußert sich dazu nicht.
Häufige Fragen
Kann ich mich mit meinem Abitur zusätzlich in den normalen Quoten bewerben?
Nein. Wer zur Zweitstudienquote gehört, kann nach Art. 9 Abs. 6 des Staatsvertrags nicht in den Hauptquoten zugelassen werden.
Lohnt sich der PhaST im Zweitstudium?
Für die Zulassung nicht. Die Messzahl kennt nur Note und Gründe, der PhaST zählt nur in der Zusätzlichen Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschulen.
Ich bin im Bachelor und schreibe gerade die Abschlussarbeit. Was gilt?
Entscheidend ist der Stand am Ende der Bewerbungsfrist. Ist der Abschluss dann noch nicht erreicht, bewirbst Du Dich als Erststudienbewerber in allen Quoten. Ist er erreicht, gilt die Zweitstudienquote.
Ich bin Apotheker und will Medizin studieren. Gilt das für mich auch?
Ja, in die andere Richtung. Ein Pharmaziestudium gilt für die Zweitstudienregel mit dem bestandenen Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen, die Note bildet hochschulstart aus dem Ersten und Zweiten Abschnitt im Verhältnis 2:3. Mehr zum Weg von der Pharmazie in die Medizin.
Nächster Schritt
Prüfe, welche Fallgruppe auf Dich passt, und schreib die Begründung mit Nachweisen rechtzeitig vor dem 15.01.2027, wenn Du zum Sommersemester 2027 starten willst. Den allgemeinen Ablauf zeigt Bewerbung über hochschulstart, Alternativen zum Studium stehen in Alternativen zum Pharmaziestudium.
Quellen
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung (PDF), abgerufen am 25.10.2026: Art. 9 Abs. 1, 2, 4, 6, 7
- Vergabeverordnung NRW, Fassung gültig ab 08.09.2026, abgerufen am 25.10.2026: § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 13
- Vergabeverordnung NRW, Anlage 1: Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium (PDF), abgerufen am 25.10.2026
- hochschulstart: Leitfaden Sommersemester 2027 (PDF), abgerufen am 25.10.2026: S. 17 bis 22, Zulassung zum Zweitstudium, Gutachten, Fristen, Unterlagen, Sonderregel Pharmazie
- hochschulstart: Auswahlgrenzen Pharmazie Wintersemester 2026/27 (PDF), abgerufen am 25.10.2026: S. 2 Kapazitäten, S. 3 Zweitstudienbewerbende
- hochschulstart: Auswahlgrenzen Pharmazie Sommersemester 2026 (PDF), abgerufen am 25.10.2026: S. 3 Zweitstudienbewerbende
- hochschulstart: Rechtsgrundlagen, abgerufen am 25.10.2026: Vergabeverordnungen der Länder (Zweitstudium-Quote je Land gelesen am 19.10.2026)
- Universität Bonn: Zweitstudienbewerber, abgerufen am 25.10.2026: Abschlüsse ausländischer und privater Hochschulen, Gutachtenfrist, Bachelor und wissenschaftliche Gründe
- Philipps-Universität Marburg: Zweitstudium, abgerufen am 25.10.2026: Gutachten, Antragsfristen
- Universität Tübingen: Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium, abgerufen am 25.10.2026: 650 Euro pro Semester
Redaktion
Die Redaktion von pharmazie-studium.eu schreibt die Ratgeber-Artikel und pflegt die Daten zu den Pharmazie-Standorten. Jede Zahl stützt sich auf eine Primärquelle wie hochschulstart.de, die Approbationsordnung oder die Hochschulen selbst und trägt ein Stand-Datum.
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